Hauptsatzung – Änderung, ff (TOP 8 bis 11)

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 08.06.2016, VORLAGEN 17, 46, 60 und 61

Der Landtag hat in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz „zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ erlassen, die der Gemeinderat jetzt in der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung und zwei weiteren Satzungen umsetzen muss. Da es sich um ein Gesetz handelt, ist der Gemeinderat hierbei in seiner Entscheidung nicht frei, wir haben also keine andere Wahl.

Unsere Fraktion hätte wirklich gern auf eine der Änderungen verzichten können:

Das betrifft den Passus, dass Fraktionen künftig „ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde“ in der Stadtrundschau darlegen dürfen. Wir sind schon jeher der Meinung, dass die Fraktionen ihre Ansichten in den Ausschüssen und in den Gemeinderatssitzungen offen und – wo nötig – auch ausführlich aussprechen sollen, dass man dann in guter demokratischer Gepflogenheit darüber diskutiert und schließlich eine Entscheidung trifft.

Ein Nach-Tarocken oder eine Selbstdarstellung, insbesondere nach verlorenen Abstimmungen, sind unseres Erachtens einer gedeihlichen Zusammenarbeit nicht förderlich. Zudem berichtet die Redaktion der Stadtrundschau in letzter Zeit bereits deutlich umfangreicher und differenzierter über die verschiedenen Sitzungen, was wir immer gewünscht haben. – Nun ist es eben wie es ist!
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Im Absatz 8 des §1 über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit begrüßen wir, dass Wahlhelfer und andere für die Stadt ehrenamtlich Tätige eine Erstattung bekommen können, wenn diesen zusätzliche Aufwendungen für eine entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen entstehen.

Stadträtinnen und Stadträte aber sollten m.E. freiwillig auf diese zusätzliche Entschädigung verzichten, da sie ohnehin eine monatliche Entschädigung für ihren Aufwand erhalten. –  Aber das muss jede und jeder selbst wissen.

Ich persönlich werde mich wegen diesen beiden Punkten bei der Abstimmung enthalten, denn gegen ein Gesetz kann ich ja nicht stimmen.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

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