Satzung über die Erhebung der Grundsteuer Vorlage 79 GR 8.6.2016

Theo Hartmann

Steuererhöhungen zu beschließen ist nicht populär. Es ist aber die Verantwortung des Gemeinderates, auch die Einkommensseite des städtischen Haushalts im Blick zu haben. Zusätzliche Aufgaben müssen bewältigt werden und Personalausgaben steigen jährlich. Immerhin konnten wir  die Grundsteuer seit 2010 konstant halten, trotz vielfältiger finanzieller Herausforderungen.

Unter anderem waren in der Zwischenzeit zahlreiche Investitionen notwendig und wurden gemacht:

  • Umbau der Stadthalle mit neuer Stadtbibliothek und Mensa fürs  Schulzentrum
  • Zwei Feuerwehrhäuser wurden saniert bzw. umgebaut und für das Feuerwehrhaus Ruit laufen die Planungen und Vorbereitungen.
  • Verschiedene Kindergärten wurden saniert oder neu gebaut.
  • Über  Umbauten bzw. Nachrüstungen wegen Brandschutz in den Schulen und sonstigen städt. Gebäuden reden wir am besten gar nicht.
  • Neue Spiel- bzw. Bolzplätze wurden gebaut und ein weiterer bei der Breslauer Straße ist in der Planung.
  • Heute Abend müssen wir auch einen kostenträchtigen Beschluss zum Thema Fundtiere fassen.

Das alles kostet Geld.

Anderseits schreibt uns das Regierungspräsidium bei jeder Haushaltsgenehmigung ins Stammbuch, dass wir unsere Einnahmeseite ausschöpfen bzw. verbessern müssen.

Unsere bisherigen Hebesätze im Bereich der Grundsteuer sind im Vergleich mit unserem Umfeld angepasst.

Die Stadt Esslingen sieht sich gezwungen, jetzt die Grundsteuer B auf 450 % zu erhöhen.  In anderen Bundesländern sind diese Hebesätze zum Teil um ein mehrfaches höher.

Im Gegensatz zu anderen Steuereinnahmen verbleibt die Grundsteuer zu 100% bei der Stadt und fällt nicht wie andere Steuereinnahmen in den Topf der Umlagen, aus dem wir wieder fast 50% der Einnahmen über Umlagen abgeben müssen.

Die Auswirkungen der Grundsteuererhöhungen sind unserer Meinung nach vertretbar:

Die Erhöhung der Grundsteuer A  führt zu einer Mehrbelastung für den Grundstücksbesitzer pro 1 ha von 1,60 € im Jahr.

Bei der Grundsteuer B, z.B. bei einem Einfamilienhaus mit 170 qm WF und ca. 370 qm Grundfläche macht dies pro Jahr ca. 23.- € aus.

Selbstverständlich fordern wir auch, dass die einzelnen Fachbereiche Einsparungen vornehmen müssen. Vorschläge, was eingespart werden könnte, müssten unserer Meinung nach aber nicht nur von der Verwaltung kommen, sondern es müssen auch Vorschläge aus den einzelnen Fraktionen gemacht werden. Nur zu sagen „wir müssen sparen“, ohne Vorschläge zu machen wo, finden wir ungenügend. Bei den Haushaltsberatungen werden wir darüber sprechen müssen.

Nach eingehender Beratung in der Fraktion werden wir Freien Wähler diesen Steuererhöhungen zustimmen.

 

Termine