Landschaftserhaltungsverband (LEV)

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 27.07 2016, Vorlage 106

Fragen vor der Stellungnahme:

  1. Wo finden sich auf Ostfilderner Markung Flora-Fauna-Schutzgebiete, sog. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und wo SPA –Gebiete (Special Protektion Areas) = Vogelschutzgebiete?
  2. Welche Maßnahmen können durch einen Landschaftserhaltungsverband finanziell gefördert werden?
  3. Mit welcher prozentualen Förderung durch den LEV kann bei Maßnahmen gerechnet werden?

Erst nach Beantwortung unserer Fragen melde ich mich zur Stellungnahme.


Stellungnahme:

Natur- und Landschaftsschutz ist eine hoheitliche Aufgabe des Landratsamts.
11 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und vier Vogelschutzgebiete bestehen im Landkreis Esslingen. Daher kann man die Zustimmung des Kreistags zu einem Beitritt zu einem noch zu gründenden Landschaftserhaltungsverband einigermaßen nachvollziehen, zumal das Land angekündigt hat, zukünftig Mittel der Landschaftspflegerichtlinie für den Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege schwerpunktmäßig den Landschaftserhaltungsverbänden zugutekommen zu lassen.

Der „LEV“ soll mit je einem hauptamtlichen Geschäftsführer und einem Stellvertreter ausgestattet werden, wobei das Land 50% der Personalkosten des Geschäftsführers und 100% des Stellvertreters finanziert. Eine 50%ige Schreibkraft und 50% des Geschäftsführergehalts sind vom Trägerverein zu finanzieren, das sind 67.000 € für den Landkreis. Fragen muss man aber schon heute, wie viel Jahre diese Finanzmittel vom Land bereit- gestellt werden. Darüber lässt sich keine Aussage finden.

Die Kommunen des Landkreises sollen sich jetzt mit einer neuen Freiwilligkeitsleistung an den jährlichen Kosten beteiligen, neben den über die Kreisumlage eingezogenen Kosten zugegebener Maßen mit einem überschaubaren jährlichen Beitrag.

Es ist vorgesehen dass sich der „LEV“ und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises künftig die Arbeit im Naturschutz teilen und sich gegenseitig ergänzen.

Die untere Naturschutzbehörde ist befugt hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Der LEV hingegen ist ein gemeinnütziger Verein, der keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen darf.

Die untere Naturschutzbehörde überprüft z.B. die vom LEV vorbereiteten

Verträge, Aufträge und Anträge daraufhin, ob alle Kriterien der Landschaftspflegerichtlinie und der EU-Verordnungen eingehalten sind.

Spätestens hier fragen wir Freien Wähler uns, ob nicht an dieser Stelle ein weiteres bürokratisches Konstrukt entsteht ! Der Mehrwert einer Mitgliedschaft für die Kommune soll durch „Beratung und konzeptionelle Arbeit“ entstehen. Also überwiegend wohl in Papier !

Unsere Fraktion lehnt einen Beitritt mehrheitlich ab!

Wir haben die zuständige Untere Naturschutzbehörde, es gibt Naturschutzbeauftragte im Landkreis, es gibt das Biosphärengebiet, den Naherholungsverein Schwäbische Alb, den NABU, den Gau-Naturschutzwart des Schwäbischen Albvereins und sicher noch einige andere mehr. Natur- und Landschaftsschutz halten wir für unerlässlich, vielleicht auch verbesserungsfähig, aber wir bezweifeln, ob dabei ein „LEV“ etwas Entscheidendes bewirkt.

 

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