Lärmaktionsplan

Theo Hartmann – GR 07.12.2016, Vorlage 169

Lärm ist ab einer bestimmten Ausprägung zweifellos gesundheitsgefährdend. Im Zuge der jahrelangen Beratungen zu diesem Lärmproblem hat sich aber sehr schnell ergeben, wenn als einzige Maßnahme nur eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs von 50 km/h auf 30 km/h vorgenommen wird, dass man dann lediglich eine Lärmminderung um 2 bis höchstens  3 dB(A) erreicht. Für das menschliche Ohr ist dies allenfalls eine eben noch wahrnehmbare Größenordnung. In der Vorlage wird angegeben, nachts solle eine um 1 dB(A) höhere Lärmminderung erfolgen, wenngleich ich diese Angabe in keiner anderen Quelle gefunden haben, insbesondere nicht im Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur an die Kommunen vom 23.März 2012 . Aber lassen wir das einmal so stehen. Man muss sich an dieser Stelle aber vor Augen halten, dass Lärmschutzfenster je nach Qualität zwischen 25 und 50 dB(A) Verbesserung erzielen! Was also wollen wir mit 2 bis 3 dB(A) erreichen??

In erster Linie geht es im Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplans doch darum, rechtssichere Begründungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf den Hauptstraßen zu finden. Dabei hat sich nun ergeben, dass solche Begründungen nur in der Stuttgarter- und Kirchheimerstraße, der Hindenburgstraße und nachts in der Denkendorferstraße und an wenigen weiteren Schwerpunkten (sog. “Hotspots“) Bestand hätten. Viel wichtiger ist aus Sicht der Freien Wähler, eine Geschwindigkeitsreduzierung unter dem Gesichtspunkt Verkehrssicherheit zu diskutieren! Auch das subjektive Sicherheitsempfinden von Passanten und Radfahren wird bei langsameren Geschwindigkeiten des übrigen Verkehrs erhöht.

Die Verwaltung hat nun in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium unter römisch V die Straßenabschnitte aufgeführt, auf denen aus Lärmgründen Tempo 30 angeordnet werden kann. Das müssen wir mit Blick auf die EU-Bürokratie, die von der Stadt einen Lärmaktionsplan fordert,  akzeptieren. Ohne eine entsprechende Verkehrsüberwachung mit stationären Überwachungseinrichtungen ist dies aber insbesondere nachts nicht wirksam. Die Verwaltung hat zugesagt, dass Zug um Zug eine solche stationäre Überwachung eingerichtet werden soll, je nachdem wie Haushaltsmittel bereitgestellt werden können. Eine erste Überwachungssäule ist im nächsten Haushalt eingeplant. Wir sind sicher, dass sich diese Einrichtung recht schnell amortisiert!

Die unter römisch VI aufgeführten erweiterten Bereiche, können wir aus Gründen der Verkehrssicherkeit verstehen. Zwei Punkte möchte ich noch ansprechen:

  1. In der Vorlage heißt es unter römisch VI zu Kemnat, der dreißiger Bereich solle von der Reyherstraße bis zur Friedhofstraße reichen. . Das Büro Modus Consult lässt aber den 30 km/h Bereich auf seinem Plan Nr. 3 und 4  schon ab der Mühlstraße beginnen
    –> Hier bitten wir um Aufklärung.
  2. In der Nellingerstraße in Scharnhausen soll Tempo 30 nur von der Lenzhalde bis zur Körschbrücke reichen. Hierzu ist zweierlei zu bemerken:
    1. Im Bereich der Körschbrücke muss die Ausdehnung bis zur Körschtalstraße reichen, sonst hätte man auf diesem kurzen Abschnitt dazwischen die normale Geschwindigkeit.
    2. Eine Geschwindigkeitsreduzierung lässt sich ab der Jahnstraße – mit den „besonderen örtlichen Verhältnissen – eine Gefahrenlage begründen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung … erheblich übersteigt“ (§45 Abs. 6 StVO). Hier kommt bergab eine schnell durchfahrbare, langgezogene Kurve, in der sich eine ampelsignalisierte Fußgängerfurt befindet, in der im Kurvenradius die Sonnenhalde mündet und weiter bergab ein Fußgängerüberweg angebracht ist. Bergauf kommt 50m nach dem Abzweig der Lenzhalde eben dieser Zebrastreifen, dann die Sonnenhalde und die Fußgängerampel. Also Begründung genug, hier Tempo 30 ab bzw. bis zur Jahnstraße anzuordnen. Nicht zuletzt auch wegen der zum Teil erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen.

–> Wir bitten, diese Abänderung zu diskutieren.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

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