Bildung von Ermächtigungsresten im Haushaltsjahr 2016

Wolfgang Maier – GR 17.05.2017, Vorlage 055/2017

Die Vorlage behandelt (jährlich wiederkehrende) Entscheidungen, die im Rahmen des Etatrechts dem Gemeinderat vorbehalten sind. Neu ist im Finanzhaushalt durch die Änderung der GemHVO vom 29.04.2016, dass wie früher in der Kameralistik Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen (Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für die Investitionstätigkeit), deren Eingang sicher ist, übertragbar sind (§ 21 Abs. 1 GemHVO).

Im Ergebnishaushalt ist zu bemerken: Die Übertragung der dezentralen Ressourcenverantwortung – also Sach-, Personal- und Finanzverantwortung – auf die Fachbereiche und Produktverantwortlichen beinhaltet „wirtschaftliche Anreize“. So können nach den Regelungen des „Kontrakts“ nicht verbrauchte Haushaltsmittel oder höhere Erträge bis zu 50 % auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Bei den Schulen und Kindergärten können im Einzelfall die ersparten Mittel sowie die höheren Erträge zu 100 % übertragen werden.

Für Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung und Unterhaltung der Außenanlagen wurden wieder Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen beim Jahresabschluss 2016 gebildet (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Rückstellungen belasten das Rechnungsjahr, in dem sie gebildet sind. 2016 sind dies 1,135 Mio. €; dazu kommen nicht aufgelöste Rückstellungen aus 2015 in Höhe 922 T€. So summieren sich locker mehr als 2 Mio. €. Wir fragen uns, ob hier nicht durch die Verwaltung „haushaltsbelastender Spielraum“ geschaffen wird, sollten im weiteren Verlauf diese Maßnahmen entfallen oder „umgepolt“ werden.

Zur Begründung auf Seite 14 der Anlage 5 müssen wir nachfragen: Hier wird ein Mittelbedarf von weiteren 50 T€ für das Nutzungskonzept der Festhalle Kemnat benötigt. Unsere Fraktion bittet um transparente Erläuterung, was dahintersteckt.

Im Finanzhaushalt bleiben Ansätze für Investitionen (Investitionsfördermaßnahmen) bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Damit wird der Entwicklung auf der Zeitachse Rechnung getragen: Die nicht verbrauchten Mittel aller Maßnahmen werden in voller Höhe benötigt. Es kam nur zu Verzögerungen beim Baubeginn, Baufortschritt oder Mittelabfluss.

Dem Beschlussantrag stimmt unsere Fraktion zu.

Für die Fraktion:
StR Wolfgang Maier

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