Redaktionsstatuten für die Stadtrundschau

GR 28.9.2011 – Vorlage 116/2

Dr. Joachim Dinkelacker

Für die Redaktion der Stadtrundschau ist es wichtig, dass ein für alle verbindliches Redaktionsstatut verabschiedet wird. Das gab es bisher nämlich nicht.

Die ausführlichen Diskussionen in den Vorberatungen ließen letztlich noch vier Punkte offen:

1. In welcher Ausführlichkeit sollen die einmal im Jahr gehaltenen Haushaltsreden der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelpersonen erscheinen? (Pkt. 6.1.3)

Die einstimmige Meinung unserer Fraktion ist, dass diese Reden wie bisher vollständig und ungekürzt erscheinen müssen.

2. Soll für Stellungnahmen zu kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen eine Doppelseite für die Fraktionen, Gruppierungen und Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden? (Pkt. 6.1.2)

Das klingt auf den ersten Blick interessant, wäre dann aber eigentlich nur ein „Nach-Tarocken“ nach Sitzungen. Auch ist nicht eindeutig formuliert ob eine solche Doppelseite nur in der Woche nach einer Gemeinderatssitzung oder jede Woche erscheinen soll. In der Vorlage wird dann gar unpräzise allgemein von „kommunalpolitischen Themen“ geschrieben, die veröffentlicht werden könnten. Eine solche Formulierung öffnet Streitereien Tür und Tor, auch wenn sich Beiträge mit einer gut gemeinten Selbstverpflichtung in „sachlicher Form“ und nur auf die “jeweils eigenen Inhalte“ beziehen dürfen und „Kommentare oder Angriffe auf Dritte“ von der Redaktion nicht zugelassen werden.

Ein Blick in die Vergangenheit zu diesen Punkten hat unseren Glauben an den politischen Gutmenschen abhanden kommen lassen. Damals wurden in der Stadtrundschau – vorsichtig ausgedrückt- z.T. üble Töne angeschlagen. Das mag diesmal so nicht geschehen, aber beim Herausstellen der Entscheidungsgründe der Fraktionen auf diesen Seiten zum einen oder anderen Tagesordnungspunkt der abgelaufenen Sitzung kann man über kurz oder lang davon ausgehen, dass in der nächsten Sitzungsrunde unter dem Punkt „Verschiedenes“ ungute Diskussionen aufkommen, wenn einer Fraktion die Darstellung und Meinung der anderen nicht passt.

Es lässt sich in Nachtarock-Stellungnahmen ganz subtil „nebenher“ auf andere kommunalpolitische, gesellschaftspolitische und parteipolitisch indoktrinierte Themen eingehen. Da genügt ein Nebensatz oder kleiner Schlenker – und schon ist der Ärger da!

Wir Freien Wähler geben unserer Meinung in der öffentlichen Sitzung deutlich Ausdruck, dazu ist sie da! Erklärungen in der Stadtrundschau eine Woche später sagen da bei uns nichts anderes. Ganz nebenbei bedeutete eine solche Seite einen enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die ehrenamtlich tätigen Gemeinderäte.

Unsere Fraktion lehnt eine solche Meinungsseite einstimmig ab!

3. Journalistisches Schreiben (Pkt. 6.6.3)

(unter Bezug auf OBs Mail von heute ,26.9.11))

a) Vorzugsweise wird eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet. Ist dies nicht möglich, wird wegen der besseren Lesbarkeit nur die maskuline Schreibweise verwendet. In den Beiträgen kann einmalig an geeigneter Stelle sowohl die feminine wie auch die maskuline Schreibweise verwendet werden. (Gemeinderätinnen und Gemeinderäte). In den Beiträgen der Fraktionen, Kirchen und Vereinen ist in diesem Punkt die Vorgehensweise den Autoren freigestellt. Damit wird auch dokumentiert, dass eine Geschlechtergerechtigkeit beachtet wird.

b) Jede Person wird bei erstmaliger Nennung mit Vor- und Zunamen genannt, bei mehrmaliger Nennung wird auf den Vornamen verzichtet. Die Anrede wird nicht genannt. Auf akademische Titel wird im redaktionellen Teil in der Regel verzichtet.

Über diesen dritten Punkt wollen wir (bei Strittigkeit) eine getrennte Abstimmung

4. Richtlinien zur Veröffentlichung von wöchentlich wiederkehrenden Veranstaltungen etc.

(Pkt. 6.2, Abs 2)

Nur zur Sicherheit: dieser Absatz muss nicht mehr diskutiert werden. Es wurde ja ganz gestrichen. Korrekt?

Für die Fraktion:
Dr. J. Dinkelacker

 

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