Bebauungsplan Grund III

Vorlage 41 / GR 28.3.2012
D. Joachim Dinkelacker

Vor fast genau 3 Jahren, nämlich am 29.April 2009 haben wir Freien Wähler nach Klärung aller Vorbedingungen beantragt, für das Gebiet Grund III in Kemnat zügig einen Bebauungsplan aufzustellen. Jetzt wird es endlich gelingen. Bei der erfolgten öffentlichen Auslegung sind jetzt weder von den Behörden noch von Bürgern Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken geäußert hätten – mit Ausnahme eines Bürgers, der gar keine Bebauung wünscht.

Wir gehen davon aus, dass mit den Festlegungen im Bebauungsplan in diesem Gebiet bauliche Entwicklungen wie in den Rinnenäckern in Ruit verhindert werden.
Nachdem im Entwurf zum Textteil des Bebauungsplans im Abschnitt „ Ruhender Verkehr“ unter Punkt 7.2 die Vorgärten der Baugrundstücke von einer Parkierung weitgehend frei gehalten werden sollen, möchten wir aber darauf hinweisen, dass es bei der bekannten Parkplatznot in den meisten Wohngebieten ermöglicht werden muss, pro Wohneinheit auch 2 Stellplätze zu ermöglichen, wenn dies vom Grundstück her darstellbar ist. Hier muss von der Bauverwaltung flexibel umgegangen werden. Wir Freien Wähler beantragen daher, dass der vorletzte Satz im Abschnitt 7.2 wie folgt ergänzt werden soll:

„Die Vorgärten der Baugrundstücke sollen in der Regel von Parkierung freigehalten werden, sofern ein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück im Baufenster möglich ist.“

Im Zusammenhang mit Abstellplätzen möchten wir anfragen, wie es geregelt ist, dass auch eine passende Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten gesichert wird. Ich bitte hier um eine Aussage.

Wir Freien Wähler werden dem Bebauungsplan zustimmen, möchten aber nochmals darauf hinweisen, dass wir die sog. „Schlüssellochanbindung“ der Erschließungsstraße A für ungeeignet halten, wie die Erfahrungen z.B. im Wohngebiet Hintere Gärten/Württembergstraße zeigen. Eine Zufahrtsstraße nördlich des Baugebiets entlang der Zimmerei verbunden mit einem Ausfahrtsverbot von der Straße B aus auf diese Straße durch Verkehrszeichen 267 (Verbot einer Einfahrt)und eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der Heumadener Straße auf der Straße A im südlichen Bereich des Gebiets hätte für den Verkehr eine Entzerrung gebracht und wäre trotz des Gewerbebetriebs in Norden lösbar gewesen. Leider fanden wir hierfür keine Mehrheit.

Zum Schluss noch eine belustigende Anmerkung: das Büro Kurz & Fischer, das ein Gutachten über die Geräuschimmissionen von dem Zimmereibetrieb aus erstellt hat, schreibt auf Seite 3 und 11 des Gutachtens, dass die Stadt Filderstadt dieses Wohngebiet ausweisen möchte.

Wir hoffen, dass dann die Rechnung auch dorthin geht.

Für die Fraktion:
D. Joachim Dinkelacker

 

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