Bildung von Ermächtigungsresten im Haushaltsjahr 2011

GR 23.05.2012

StR Wolfgang Maier

Stellungnahme zur Vorlage 85/2012

Die Vorlage behandelt, abgesehen von den Besonderheiten bei der Abwicklung der Investitionsmaßnahme KuBinO, (jährlich wiederkehrende) Entscheidungen, die im Rahmen des Budgetrechts dem Gemeinderat vorbehalten sind.

Im Ergebnishaushalt ist zu bemerken: Die Übertragung der dezentralen Ressourcenverantwortung – also Sach-, Personal- und Finanzverantwortung – auf die Fachbereiche und Produktverantwortlichen ist mit „wirtschaftlichen Anreizen“ verbunden. Entsprechend den Regelungen des „Kontrakts“ können nicht verbrauchte Haushaltsmittel oder höhere Erträge bis zu 50 % auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Bei den Schulen und Kindergärten können im Einzelfall die ersparten Mittel sowie die höheren Erträge zu 100 % übertragen werden.

Dass im Finanzhaushalt Ansätze für Investitionen (Investitionsfördermaßnahmen) für ihren Zweck verfügbar bleiben, trägt der Entwicklung auf der Zeitachse Rechnung: So kam es zu Verzögerungen beim Baubeginn, Baufortschritt oder Mittelabfluss, letztlich werden die nicht verbrauchten Mittel in voller Höhe benötigt.

Für uns nicht überraschend sollen bei der Abwicklung des Bauprojekts KuBinO neben der Übertragung der Restmittel überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Grund sind Massenmehrungen und unvorhergesehene Ereignisse. Insolvenzen und Ersatzvornahmen bei mehreren Firmen haben eine Erhöhung von Rückstellungen erforderlich gemacht.

Dem Beschlussantrag stimmt unsere Fraktion zu.

 


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