Vereinsförderung der Stadt Ostfildern

GR 23.05.12

Vorlage 77

Unstrittig besteht Einigkeit darüber, dass alle Vereine einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen und insbesondere zur Jugendarbeit leisten. Daher ist eine angemessene Förderung der Vereine durch die Stadt unverzichtbar.

Die Schwierigkeiten, die mit der Ausarbeitung dieser Vorlage verbunden waren, nämlich bisher nicht bezifferte Verrechnungsleistungen in Euro zu berechnen, sind nicht zu unterschätzen. Die Richtlinien sollen transparent, nachvollziehbar und nicht zu kompliziert sein. Für die aufwendige Ausarbeitung und für die gute Moderation der Vereinsanhörungen gebührt dem Fachbereich, namentlich Frau Schulz, Anerkennung und Dank. Zwangsläufig ist aber eine Berechnung mit vielen Variablen auch mit vielen Unsicherheiten behaftet. Viele Zahlen sind für den Gemeinderat kaum nachzurechnen. Dass es zu einer Verschiebung zwischen einzelnen Vereinen kommen kann, war uns klar. Es sollte jedoch keine Benachteiligung der Sportvereine insgesamt geben. Dies ist aber nach den vorliegenden Berechnungen der Fall, und muss behoben werden. Im Saal sitzen heute viele, die sich aktiv bei der Umgestaltung der Vereinsförderung eingebracht haben. Die Vorlage könnte den Eindruck entstehen lassen, dass bei den Anhörungen immer alles einstimmig abgesegnet worden sei. Dem ist aber nicht so. Die Mehrheit konnte sich zwar dazu durchringen, die Vorschläge mit zu tragen, einige Bedenken einzelner Vereine wurden auch vernommen, aber in der Großgruppe nicht weiter verfolgt, woran die betroffenen Vereine allerdings nicht ganz unschuldig sind. Man kann zwar die Meinung vertreten, dass diese Vereine früher hätten beginnen müssen zu rechnen und dass es nun zu spät sei, da die Vorlage nun ausgearbeitet vorliegt. Dies sehen wir aber nicht so. Der Gemeinderat entscheidet heute, ob noch Korrekturen vorgenommen werden müssen oder nicht. Und unseres Erachtens ist dies notwendig.

Wir beantragen daher eine Änderung der Richtlinien in 4 Punkten:

1. Die Energiekostenpauschale von 20,- €/ Jahr pro Hallen- oder Platzeinheit soll für Belegungen durch Kinder- und Jugendübungszeiten nicht erhoben werden (§7 Abs.1). Dies betrifft die Kultur- Musik- und Heimatpflegende Vereine ebenso wie die Sporttreibenden.

2. Anstelle der vorgesehenen fünf mietfreien Veranstaltungen sollen Kultur- Musik- und Heimatpflegende Vereine vier mietfreie Veranstaltungen erhalten (§5,Abs.2). Die zusätzlich mögliche mietfreie Überlassung von städtischen Räumen zu je einer kulturellen Kooperationsveranstaltung besonderer örtlicher oder regionaler Bedeutung und einer Veranstaltung zum sog. „Thema der Zeit“ bleiben unverändert bestehen.

–> Diese Veränderung soll zur Finanzierung der Wenigereinnahmen aus Punkt 1. dienen.

3. Bis Erfahrungen mit den Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien vorliegen, wird für die Jahre 2013 und 2014 über den städtischen Haushalt zusätzlich ein Ausgleichstopf in Höhe von jeweils 8.000 € eingerichtet, um eventuelle schwerwiegende vereinsgefährdende finanzielle Verwerfungen ausgleichen zu können. Wird dieser nicht benötigt, trägt die Summe am Jahresende zur Verbesserung des Ergebnishaushalts bei.

4. Der §12 soll um einen zweiten Absatz ergänzt werden, der lautet: „ Nach Vorliegen der Kassenberichte (Bilanzen) der einzelnen Vereine werden die finanziellen Rahmenbedingungen gegebenenfalls im ersten Halbjahr 2014 im Gemeinderat überarbeitet.“

Wir bitten die anderen Fraktionen um ihre Zustimmung.

Für die Fraktion:
Dr. J. Dinkelacker

 

 


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