Baumschutzsatzung der Stadt Ostfildern

Theo Hartmann – GR 04.07.2012 Vorlage 64

Diese Satzung greift in die Eigentumsrechte der Bürger ein.

Der Bürger wird gegängelt und bevormundet aber anderseits haftet der Eigentümer für Schäden die durch seinen Baum verursacht werden. Wenn der Grundstückbesitzer die Verantwortung hat, dann muss er auch Handlungsfreiheit haben. Ein Baum wird nicht nur aus einer Laune heraus gefällt. Jeder Eigentümer hat seine Gründe hierfür.

Das Unwetter am vergangenen Samstag hat gezeigt wie schnell Schäden entstehen können.

Frage an die Verwaltung, wo und wie wurde bisher Missbrauch betrieben und Bäume unnötig gefällt?

Warum brauen wir jetzt plötzlich eine solche Satzung?

Nach eingehender Beratung in der Fraktion lehnen wir diese Baumschutzsatzung ab.

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