Neufassung der Benutzungs- und Kostenverordnung der Sporthallen in Ostfildern

Petra Hönschel-Gehrung – GR 26.09.2012 / Stellungnahme zur Vorlage 163

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren

Bei der Vorstellung der Vorlage in der VA Sitzung wurde den anwesenden Mitglieder des Gemeinderates gegenüber behauptet, dass mit den betroffenen Vereinen bereits Gespräche stattgefunden haben und diese die neue Benutzungs- und Kostenverordnung der Sporthallen kennen und zustimmen können. Diese Aussage ist schlicht weg falsch. Den Vereinen wurde im Zuge der neuen Vereinsförderrichtlinien mitgeteilt, dass es vermutlich auch eine neue Benutzungs- und Kostenverordnung geben wird, aber konkrete Gespräche haben bis jetzt weder mit dem TV Nellingen noch mit dem TB Ruit stattgefunden. Oder können Sie uns heute sagen, wann und wo und mit wem Sie darüber gesprochen haben? Sind über diese Gespräche Gesprächsnotizen erstellt worden? Hier möchten wir eine Antwort der Verwaltung.

Wie so oft mussten die Stadträtinnen und Stadträte nachforschen ob Aussagen der Verwaltung stimmen – oder nicht – und selbst aktiv werden, indem sie bei einigen betroffenen Vereinen nachfragten.

Nach dem die Sporttreibenden Vereine schon bei der neuen Vereinsförderung Federn lassen mussten und mit weniger Fördergelder im Jahre 2013 auskommen müssen, werden sie nun auch mit der neuen Gebührenordnung kräftig zur Kasse gebeten. Allein für die Handballabteilung des TV Nellingen kommen Mehrausgaben von ca. 500€ zu. Für die HSG Ostfildern wurde keine Berechnung von der Verwaltung erstellt. Auf den kleinen Radsportverein Nellingen kommen ca. 200 € zu. Dies können wir Freien Wähler nicht akzeptieren.

Deshalb stellen wir Freien Wähler folgende Abänderungsanträge für geförderte örtliche Vereine:

Benutzungszeiten § 4, Abs. 5

„Während den Schulferien zu Pfingsten, im Sommer und an Weihnachten können die Hallen auf Antrag benutzt werden, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.“ Letzter Satz bleibt (Die Hallen der Gruppe C…).

Mietkosten § 6

  1. a) Für die Jugend muss von 01.04.– 30.09. in allen Hallen keine Gebühr bezahlt werden (analog den alten Richtlinien, dort musste für die Jugendveranstaltungen nichts gezahlt werden)b) Vom 01.10. – 31.03. Benutzungsdauer bis 6 Stunden für die Jugend in der Hallengruppe A und B: 45 €, danach pro angefangene Stunde 7,50 € bis max. zusätzlich 45 €. Das heißt, die Benutzung eines ganzen Tages (2×6 Std.) kostet 90 €. In dem Winterhalbjahr deckt sich diese Summe mit dem Vorschlag der Verwaltung, mit der Änderung, dass die zweiten 6 Stunden stundenweise und nicht pauschal berechnet werden.
  1. In der Hallengruppe C vom 01.10 – 31.03 Benutzungsdauer bis 6 Stunden für die Jugend : 15 € ,danach pro angefangene Stunde 2,50 € bis max. zusätzlich 15 €, sprich maximal 30 € für den ganzen Tag. Auch hier bei den zweiten 6 Stunden stundenweise Abrechnung
  1. Die Hallenbadturnhalle Ruit wird für die Jugend analog der Hallenkategorie C vom 01.10 – 31.03 wie unter Punkt 2 beschrieben berechnet.
  1. Für die Erwachsenen in der Hallengruppe A und B bis 6 Stunden 90 € und danach pro angefangene Stunde 15 € bis max. 90 €, sprich maximal 180 € für den ganzen Tag.

Für die Fraktion
Petra Hönschel-Gehrung

 

Anmerkung: Vorlage wurde nach der Diskussion von OB Bolay zurückgezogen, da es in allen Fraktionen noch Klärungsbedarf gab.

 

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