Bebauungsplan Parksiedlung Nord-Ost / Satzungsbeschluss

Joachim Dinkelacker – GR 20.03.2013, Vorlage 29 und 29/1

Schon beim Aufstellungsbeschluss im Juli letzten Jahres haben wir Freien Wähler dem Bebauungsplanentwurf im Prinzip zugestimmt, aber auch damals erneut auf die durch die Neubebauung entstehende Parkraumproblematik im Bestandsgebiet hingewiesen. Man kann die heute bereits vorhandene Zahl an Kraftfahrzeugen nicht einfach ignorieren und auf die Zahl der baurechtlich notwendigen Stellplätze und Garagen verweisen. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob man dem Bürger einen seit 50 Jahren bestehenden öffentlichen Parkraum deutlich beschneidet oder ob man extra für eben jenen bisher nicht vorhandenen Parkraum mit Steuermitteln neu schafft. Außerdem gibt es im gesamten Bereich der Parksiedlung Ost keine Möglichkeit, beim Suchen eines Parkplatzes in die Umgebung und andere Straßen auszuweichen. Es ist oft sogar so, dass der Beginn der Königsbergerstraße im Bereich der Kirche noch von Anwohnern der Robert- Koch-Straße zum Parken genutzt wird, weil ja dort auch Parkplatznot herrscht. Das sind die entscheidenden Unterschiede zu den meisten anderen Gebieten in der Stadt!

Die Stadtplanung hat sich jetzt nach unseren Einwänden bemüht, eine bessere Lösung für den ruhenden Verkehr zu finden. Heraus kam, dass neben 8 schon vorhandenen Stellplätzen auf der Breslauerstraße jetzt parallel zur Fahrbahn auf der Nordseite der Danzigerstraße 17 Plätze und auf einer Fläche nördlich der Häuserzeile 60 bis 66 fünf Senkrechtparkplätze sowie vor den 65 Garagen in der Danzigerstraße jeweils eine 5 m lange Abstellmöglichkeit geschaffen werden soll, also insgesamt

(8+17+5+65 =) 95 Abstellflächen.

Diese Rechnung ist aber unzulässig, denn vor den Garagen können nur Zweitfahrzeuge der Garagenbesitzer und evtl. deren Besucher parken, und das sind nach Erhebungen der Anwohner nur ca. 12 Zweitfahrzeuge. Rechnen wir mal noch 3 Besucher hinzu, also 15 Fahrzeuge, die dort parken könnten.

Daher hieße die Berechnung realistischer:

(8+17+5+15 =) 45 Abstellflächen bzw. öffentliche Parkplätze stünden zur Verfügung. Das ist eine Differenz von 50 (!) Plätzen zur Berechnung der Verwaltung.

Bei dieser Lösung müssten dann aber auch 61 Garagenbesitzer die zusätzlich benötigte Fläche vor Ihren Garagen von der Stadt kaufen, denn nur 4 Garagenvorplätze sind heute schon lang genug, um einen PKW verkehrsgerecht darauf abzustellen. Darüber müssen sich auch diese 61 Garagenbesitzer klar sein.

Wir Freien Wähler schlagen eine bessere Lösung vor, die in einem Vorentwurf die Nummer „23 oben“ trägt. Hier entstehen auf der Nordseite der Danzigerstraße 41 öffentliche Stellplätze und die 8 auf der Breslauerstraße. Bis auf ca. 3 Vorflächen der Garagen ganz im Westteil der Danzigerstraße vor den Häusern 10 bis 16, die vermutlich bestehen bleiben könnten, würden die für die Straße notwendigen Teile der übrigen Garagenvorflächen von der Stadt erworben werden müssen. Dies würde aber sicher nur einen mittleren fünfstelligen Betrag ausmachen. Das ergäbe

(8+41+3) (die bestehen bleibenden Garagenvorflächen) = 52 Parkmöglichkeiten.

Das sind 7 Parkplätze mehr als bei dem realistisch gerechneten Vorschlag der Verwaltung. Und das Beste daran ist: Man braucht für diese Senkrechtparkvariante nicht mehr Fläche in Süd-Nord Richtung als beim Verwaltungsvorschlag, nämlich 12,80 m und hat vollwertige Parkplätze. Ich habe dies auf den schematischen Skizzen dargestellt, die wir Ihnen austeilen.

Wir bitten nachher über diesen Änderungsantrag mit den Senkrechtparkplätzen getrennt abzustimmen. Dabei schlagen wir vor, hier einen zeitlichen Rahmen von maximal 6 Monaten für den Erwerb von Teilen der Garagenvorflächen vorzusehen. Gelingt dies bei einem für beide Seiten akzeptablen Preis in diesem Zeitraum nicht, käme danach der Parkplatzvorschlag der Verwaltung zum Zuge.

Dazu noch eine Bemerkung: Man muss wissen, dass bei 61 Garagenvorflächen große Teile der dort eventuell abgestellten Fahrzeuge heute öffentliche Fläche mitbenutzen. Sollten sich Garagenbesitzer nicht damit einverstanden erklären, Teile ihres Garagenvorplatzes zur Verwirklichung der Senkrechtparkplätze zu verkaufen, entstünden für fast alle Garagenbesitzer Grunderwerbskosten, wie vorher ausgeführt.

Zum Baugebiet selbst: Bei den östlichen Punkthäusern finden wir es einen harmonischeren Übergang zur Bestandsbebauung, wenn diese nur 6 geschossig sind, also 5 Geschosse plus Dachgeschoss. Vielleicht lässt sich hierfür eine Mehrheit im Gremium finden, worüber wir um Abstimmung bitten.

Ich komme zum Schluss:

Bis auf die Parkraumproblematik erhalten die Einwendungen und Sorgen der Bürger aus unserer Sicht erklärende Antworten in den Stellungnahmen der Verwaltung im üblichen Verwaltungsdeutsch.

Der Bebauungsplan findet insgesamt unsere Zustimmung, allerdings machen wir diese von der Zustimmung des Gremiums zu der Senkrechtparkvariante abhängig.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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