Einmündungen der Wohnstraßen in den Westrandweg

Joachim Dinkelacker – GR 22.03.2013, Vorlage 53

Zu aller erst fragt man sich, warum nur die Nelly-Sachs-Straße und die Ricarda-Huch-Straße und nicht auch die anderen fünf, gleich gestalteten Anwohnerstraßen als Thema genannt werden. Wenn überhaupt etwas geändert werden soll, dann aber an allen Straßen.

Zur Historie:

Als vor mehr als 20 Jahren das Verkehrskonzept für diesen Bereich erstellt wurde,

haben die Planer gemeint, wenn man das Ende der Anwohnerstraßen durch eine quer zur Straße verlaufende Aufpflasterung signalisiere, sei genügend kenntlich gemacht, dass hier nicht gefahren werden soll. Für größere Anlieferer, wie z.B. Paketdienste, oder auch die Müllabfuhr sollte aber die Ausfahrtmöglichkeit über den Westweg und das Einbiegen in die nächste Straße geduldet werden, aber nur für diese. In so fern war der Westweg nicht als reine Fußgänger- oder Radfahrerzone gedacht.

Wenn es jetzt zu zahlreichen Verstößen durch Anwohner (!) kommt, muss man auch nach den Ursachen suchen. Und eine Hauptursache liegt eindeutig darin begründet, dass am Ende dieser Straße nur ein von der Größe her völlig untauglicher Wendehammer hergestellt wurde. In der Vorlage ist so treffend ausgeführt: Der “Wendehammer… ist so bemessen, dass das Wenden mit kleinen Fahrzeugen und

ggf. unter mehrfachem Rangieren möglich ist.“ – Also man fragt sich wirklich, was bei der Planung dieser Wendehämmer in den Köpfen der Stadt- und Verkehrsplaner

stattgefunden hat. Um den ohnehin zu gering dimensionierten Wendehammer noch untauglicher zu machen, hat man ein Baumpflanzbeet mit scharfkantigen Bordsteinen im exakten Rechtenwinkel angebracht. Und jetzt, was Wunder, will dort keiner wenden!

Aus Sicht der Freien Wähler ist jetzt dreierlei zu tun:

  1. Man rundet die entsprechenden Baumbeete an der Westseite weit genug ab;
    dadurch ist schon ein besseres Wenden möglich.
  2. An allen Wendenbereichen bringt man Zickzacksperrlinien für Parkverbote an, wie schon in einem Teil der im Oberbelag fertigen Straßen. Zusätzlich wird ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz „Wendehammer“ aufgestellt (nicht „Wendeplatte“, wie es in der Vorlage heißt, denn die gibt’s nicht).
  3. Die Stadtverwaltung informiert die Anwohner, dass Lieferfahrzeuge ausnahmsweise auf den Westweg ausfahren dürfen und vermerkt dies auch auf einer entsprechenden Beschilderung am Halteverbotsschild.

Dass ein Fahren in Nord-Süd-Richtung entlang des ganzen Westwegs unterbunden werden muss, ist verständlich und durch Pflanztröge ja auch kenntlich gemacht.

Eine Zufahrt zu den Bürgergärten mit Arbeitsgerät muss aber für die dort arbeitenden Ehrenamtlichen möglich bleiben.

Für die Fraktion:
J. Dinkelacker

 

 


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