Inklusion

Joachim Dinkelacker – GR 26.07.2013, Vorlage 105

Der Sozialausschuss des Landkreises hat dieses Thema bereits andiskutiert, die Landesregierung hat in der Anlage 3 die acht Handlungsfelder aufgelistet, die anzupacken sind.

Die Ergebnisse einer Umfrage in den städtischen Einrichtungen lassen uns einen Blick auf Soll und Haben werfen. Dass Mitarbeiterschulungen unerlässlich sind, leuchtet jedem ein, und bei vielen Antworten zeigt sich schnell, dass es an zusätzlichem Personal fehlt, seien es gezielt geschulte Mitarbeiter oder individuelle „Integrationskräfte“. Daneben sind z. T. erhebliche Aufwendungen für bauliche Änderungen nötig.

Und schon bei diesen zwei Punkten sind wir wieder beim Geld…

Das Einsetzen einer Gesellschaft für ihre schwächeren und schwächsten Glieder ist ein Gebot der Menschlichkeit; also müssen Wege zur Inklusion aufgezeigt und begangen werden.

Aber ein Anliegen von mir möchte ich dabei noch anfügen:

Nicht alle Kinder mit Behinderungen können in einen Regelkindergarten oder eine Regelschule.

Das kommt immer auch auf die Integrierbarkeit dieser Kinder an. Wir haben im Landkreis mit der Rohräckerschule und in Dettingen hervorragend ausgestattete Einrichtungen mit hochqualifiziertem Personal, die für schwerergradig behinderte Kinder ein Segen sein können.

Lehr- und Betreuungspersonal aus der Rohräckerschule schätzen, dass etwa nur 7% – und lassen Sie es 10%
sein – in Regelschulen unterrichtet werden können. Dies darf bei aller Notwendigkeit der Inklusion von „Menschen mit Handicaps“ nicht außer Acht gelassen werden.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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