Lärmaktionsplanung

Joachim Dinkelacker – GR 30.07.2014, Vorlage 123

Dem Beschlussantrag zur öffentlichen Auslegung der Planung können wir zustimmen.
Inhaltlich wäre einiges dazu zu sagen, aber das wollen wir Freien Wähler heute nur andeuten:

  • Schon der Name ist eigentlich falsch! Es müsste heißen: „Aktionsplan gegen Lärm“!
  • Die Lärmimissionen sind an keiner Stelle gemessen worden, sondern lediglich aufgrund der Verkehrsmenge und der Umgebungsbebauung berechnet worden. Das mag wissenschaftlich korrekt sein, aber die eine oder andere Kontrollmessung hätte die Daten erheblich erhärtet.
  • Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf den Durchgangsstraßen lehnen wir mehrheitlich ab. Vorstellbar ist dies auf Hauptstraßen nur dort, wo die Verkehrssicherheit oder die örtlichen Gegebenheiten es erfordern.
  • Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h bringt eine Lärmminderung um 2,5 dB(A), eine für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbare Größenordnung.
  • Lärmmindernder Asphalt bringt immerhin eine Minderung um 4 dB(A).

Mehr soll heute nicht von unserer Seite dazu gesagt werden.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

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