FGÜ Gerhard-Koch-Straße

Joachim Dinkelacker – GR 01.10.2014, Vorlage 175

Zunächst zur äußeren Form:

  1. Bisher war es üblich, dass der Antrag einer Gemeinderatsfraktion einer Stellungnahme der Verwaltung angeheftet wurde. Dies fehlt hier.
  2. An sich wird über Anträge des Gemeinderats abgestimmt und nicht nur der Bericht der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

Zur Sache:
Unsere Fraktion hat in ihrem Antrag begründet, warum wir einen Fußgängerüberweg über die Gerhard-Koch-Straße in Höhe des Baumhains wollen und warum dieser aus rechtlicher Sicht auch angelegt werden kann. Ich möchte dies im Einzelnen jetzt nicht wiederholen, nur auf ein paar Punkte noch einmal aufmerksam machen, da ja unser Antrag heute nicht beigefügt ist.

Im Bereich vor der Schule im Park wird der Straßenverkehr durch die vorhandenen Straßeneinengungen, Hinweismarkierungen und Verkehrsschilder zwar auf eine besondere Gefahrensituation aufmerksam gemacht, aber ein zusätzlicher Zebrastreifen in Höhe der Schule erhöht die Sicherheit der querenden Kinder und dient gleichzeitig deren Verkehrserziehung. Durch einen Fußgängerüberweg in Höhe des Baumhains werden die Überquerungen vor der Schule gebündelt und die Schüler und Schülerinnen dazu angehalten,  an dieser Stelle über die Straße zu gehen. Die Argumentation der Verwaltung in der Vorlage, eine „hinreichende Bündelung des (bisherigen) Fußgängerquerverkehrs“ sei aufgrund der verschiedenen Erfahrungen nicht gegeben, da an mehreren Stellen zwischen dem Kreisverkehr und dem Montuelweg gequert werde. – Ja, wie soll denn da eine „Bündelung“ ohne Zebrastreifen entstehen ?!

Einen Überweg direkt an der nördlichen Ausfahrt des Kreisverkehrs am Beginn der Gerhard-Koch-Straße, wie ihn die Verwaltung vorsieht, verschlechtert den Verkehrsfluss des Kreisverkehrs, der ohnehin heute schon in seiner Funktion erheblich gestört ist. Ersteres räumt der OB und Verwaltung freimütig ein.

Auch während der Bauphase der Markthalle brauchen die Kinder aus der Reihenhaussiedlung östlich der Niemöllerstraße keinen Zebrastreifen an dieser Stelle, wenn ein gesichertes Überqueren der Straße direkt vor der Schule möglich ist.

Ein FGÜ an der von der Verwaltung vorgeschlagenen Stelle verhindert ein barrierefreies Erreichen der Schule im Verlauf der Gerhard-Koch-Straße vom Kreisverkehr aus, denn rechtsseitig sind vor dem Baumhain nur Treppen, links dagegen ist ein ebenerdiger Gehweg. Somit verbietet sich das Vorhaben der Verwaltung, einen Überweg an der nördlichen Ausfahrt des Kreisverkehrs!

Dass eine Verkehrsschau mit Unterer Verkehrsbehörde und Polizei mit ihren Einschätzungen auch irren kann, zeigte das Verkehrschaos, das durch die Aufstellung der Vollsignalisierung an der Kreuzung Hindenburg-/Otto-Schuster-Straße entstanden war.

Wir Freien Wähler können zwar eine Kenntnisnahme eines Berichts der Verwaltung logischerweise nicht ablehnen, aber wir fordern eine Abstimmung über unseren ursprünglichen Antrag.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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