Bebauungsplan „Parksiedlung Mitte – Teil 2″

Stadtrat Wolfgang Maier – GR 15.10.2014, Vorlage 171/2014

Bebauungsplan „Parksiedlung Mitte – Teil 2″, „Planbereich N 70, Gemarkung Nellingen“ /Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Parksiedlung Mitte – Teil 2“

 Der zentrale Bereich um den Herzog-Philipp-Platz besitzt im städtebaulichen Gesamtkonzept der Parksiedlung besondere Bedeutung. Ihm kommt eine entscheidende Rolle in der wohnungsnahen Versorgung des Stadtteils zu. Mit dem Bebauungsplan besteht die Chance, durch Aufwertung des gesamten Platzes städtebauliche Fehlentwicklungen zu korrigieren. Im Fokus stehen die viergeschossige Bebauung und die Lösung des bestehenden Parkierungsdrucks.

Städtebauliches Ziel ist, mit Festsetzung eines Mischgebietes im Bereich des Herzog-Philipp-Platzes  die vorhandene Nutzungsmischung zu erhalten und Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen zu sichern und zu stützen. Eine Umnutzung der Erdgeschosse zu Wohnzwecken und damit verbunden eine Verdrängung von Einzelhandel und Dienstleistungen soll ausgeschlossen werden. Wohnungen sind nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Um eine Beeinträchtigung der bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu verhindern, werden Vergnügungsstätten im Mischgebiet ausgeschlossen.

Eine städtebauliche Nachverdichtung an dieser zentralen Stelle der Parksiedlung ist städtebaulich und stadträumlich gewünscht. Das Maß der Nutzung orientiert sich an der gegenüberliegenden Seite des Platzes. Eine mögliche Neubebauung soll sich in das bestehende Siedlungsbild einfügen. Die Zahl der Geschosse unverrückbar festzuschreiben, ist städtebaulich unerlässlich! Eine Simulation lässt den Betrachter von oben in den Herzog-Philipp-Platz eintauchen: Für den Betrachter erscheint die Raumwirkung einer viergeschossigen Bebauung gerade noch vertretbar (Platz-Umfeld: III / V+D). Für die Fraktion der Freien Wähler bedarf allerdings die (im Modell dargestellte) Blockbebauung im Baugenehmigungsverfahren einer aufgelockerten Fassadengestaltung und der Rücksichtnahme auf die benachbarte evangelische Kirche, damit diese „nicht erdrückt“ wird.

Der Bereich um den Herzog-Philipp-Platz leidet heute schon unter einem hohen fast unerträglichen Parkierungsdruck. Für die Fraktion der Freien Wähler ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf privaten Flächen (sprich TG) unverzichtbar, um nicht ein – bereits bestehendes – Parkchaos zu verschärfen. Angesichts dieser schwierigen Situation findet der Vorschlag der Verwaltung, durch örtliche Bauvorschriften zu bestimmen, dass die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf 1,5 erhöht wird, die Zustimmung unserer Fraktion.

Eine echte Chance, durch Aufwertung des gesamten Platzes städtebauliche Fehlentwicklungen zu korrigieren, setzt voraus, das Interesse möglicher Investoren zu wecken. Daher dürfen bauliche Entwicklungschancen nicht zu kleinkariert definiert werden, will man hier die erwünschte Entwicklung zur Verbesserung der städtebaulichen Situation überhaupt erst in Gang zu bringen. Ob am Ende „bezahlbare Mietwohnungen“ entstehen, vermag erst die weitere Entwicklung zu zeigen.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

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