Bebauungsplan Hindenburgstr. West

Theo Hartmann – Vorlage 15, GR 4.3.15

 Es ist sicherlich richtig für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies hat man auf der Südseite der Hindenburgstr. zwischen Riegel- und Augustenstraße versäumt. Aber man sollte Augenmaß gelten lassen und die Stellungnahmen von jetzt betroffenen Grundstückseigentümern und die Bedenken aus dem Gemeinderat ernst nehmen.

Wir sind mit der vorgeschlagenen Bebauung auf der Nordseite der Hindenburgstr. von Haus Nr. 64 bis  zur Ecke Riegelstr. nicht einverstanden.

Es ist nicht sachgerecht, wenn man die Grundstücksausnutzung auf der Südseite von Grundstück Hindenburgstr. 55 betrachtet und auf der Nordseite mit der geplanten Grundstücksausnutzung des Hauses Nr. 64 vergleicht. Dasselbe gilt für die Hindenburgstr. 47 bis 51 was hier in Zukunft  entstehen  kann. Und auf der Nordseite wäre man derart restriktiv – das geht nach unserer Auffassung nicht.

Schaut man im Baulückenkataster der Stadt Ostfildern nach,  kann man dort zur Hindenburgstraße 64  lesen – ich zitiere:

“ Bau und Planungsrechtliche Bewertung: Sofort bebaubar, Bebauungsplan lässt höhere Verdichtung zu, Einfügung nach § 34 BauGB. Städtebauliche Bedeutung: Nachverdichtung in der Hindenburgstraße städtebaulich sinnvoll. Zusammenfassende Bewertung und Zielvorstellung, Bebauungsvorschlag: Höhere Verdichtung ist anzustreben, Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich oder Grundstücksteilung denkbar“.

Warum weicht die heutige Vorlage von dieser damaligen Empfehlung ab? Worauf soll sich ein Grundstücksbesitzer eigentlich noch verlassen können?

Wir beantragen:
Das Baufenster für das Grundstück Nr. 64 muss nach Norden ausgeweitet werden. Hier muss noch eine Bebauung im rückwärtigen Raum möglich sein. Sei es durch einen Winkelbau oder eine entsprechende Tiefe des Hauptgebäudes.

Wir verlangen hier eine Gleichbehandlung wie im Baulückenkataster.
Mit der Ausrichtung eines künftigen Gebäudes zur Straßenfront sind wir einverstanden.

Ferner beantragen wir:
Keine Festlegung der Dachform.

Die Gebäude 64 bis zum Eckgebäude an der Riegelstraße sind heute Satteldächer. Nur das Eckgebäude selbst besitzt heute ein Flachdach,  warum also sollte man hier auf der Nordseite zwingend Flachdächer vorschreiben?

Es werden nur die Gebäudehöhen einheitlich festgelegt, und zwar bis max. 12,50 m.

Auf der Südseite haben wir heute bereits beim Gebäude 55  eine Gebäudehöhe mit 13,80 m und  bei Gebäude 51 + 49 werden es 12,50 m sein.

Wir beklagen nicht die relativ massive Bebauung auf der Südseite, wir sind aber mit einer Schlechterstellung der Nordseite nicht einverstanden.

Wir bitten die anderen Fraktionen um Unterstützung unseres Antrages.

Sollte die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderates der Meinung sein, dass man weiteren Beratungsbedarf hat, wäre eine Vertagung in die Aprilrunde möglich.

Theo  Hartmann

 

 


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