Bebauungsplan Hindenburgstr. West

Theo Hartmann –  Vorlage 15/2015/1 GR 6.5.15

Grundsätzlich begrüßen wir es in diesem Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen.

Nachdem unsere Forderungen in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes seit dem 4.3.15 eingeflossen sind,  z.B  Hindenburgstraße Nordseite vom Gebäude Nr. 64 bis zum Eckgebäude Riegelstraße:

  • Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich beim Grundstück Haus Nr. 64
  • Gebäudehöhe grundsätzlich bis 12.50 m.

können wir heute dem Bebauungsplan mehrheitlich zustimmen.

Warum man allerdings zwanghaft an der Dachform  „Flachdach“ festhalten will verstehen wir nicht. Es gibt in diesem Bereich bereits heute Satteldächer und dies muss in der Ausnahme – und dies muss auch so im Bebauungsplan stehen – auch zukünftig möglich sein, selbstverständlich unter Berücksichtigung der festgelegten Gebäudehöhe.

Hierzu erwarten wir einen Vorschlag der Verwaltung.

 

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