Eckwertebeschluss 2016

Theo Hartmann – Vorlage 64-2015 GR 6.5.2015

Obwohl sich die Gewerbesteuer nicht wie erhofft weiterentwickelt hat, kann heute der Eckwertebeschluss ohne Steuererhöhungen eingebracht werden. Die Gewerbesteuer wird mit 19 Mio. € angesetzt. Im Haushaltsjahr 2015 waren es  21,25 Mio. €. Dies erscheint uns realistisch. Erfreulich ist, dass wir wieder die Abschreibungen erwirtschaften.

Aus heutiger Sicht ist es erneut möglich, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.
Damit dies so eintritt, benötigen wir aber die bisherigen Steuerhebesätze. Sonst geht das nicht.

Grundsteuer A                   340  v. H.
Grundsteuer B                   380  v. H.
Gewerbesteuer                  400  v. H.

Die Konjunktur muss allerdings so gut weiter laufen, damit  die Steuereinnahmen auch  eingehen.

Wie bisher können wir uns auch in Zukunft nicht alles leisten, was gewünscht wird. Wir haben erst die klassische Null erreicht und erwirtschaften noch keinen Überschuss.

Mit den vorgeschlagenen Ansätzen können wir uns einverstanden erklären, stellen jedoch einen Abänderungsantrag beim Punkt: 1.2.
Die Tarifauseinandersetzungen sind ja noch in vollem Gange. Keiner  weiß wie diese abgeschlossen werden, deshalb muss man sehr wohl darüber nachdenken wie wir in Ostfildern auch die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen weiterentwickeln.
Bei den heutigen Beratungen zur Vorlage 59 sind ja sehr kritische Anmerkungen zu unserem System benannt worden.

Änderungsantrag bei Punkt 1.2: Die Erträge für die Kinderbetreuung  sind  zu überprüfen, ebenso die Ein- und  Abstufung der Gebührentabelle.“

Die vorgelegte Liste mit den Investitionszielen für 2016 können wir mittragen.

Mit unserem Abänderungsantrag  stimmen wir dem Eckwertebeschluss  zu.

 

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