Neufassung der Benutzungsordnung Sport

Petra Hönschel-Gehrung – GR 29.07.2015, Vorlage 111 / 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay meine Damen und Herren,

die neue Benutzungsordnung für die Benutzung der Sporthallen und Sportaußenanlagen wurde ebenfalls den Vereinen im April vorgestellt und mit ihnen diskutiert und besprochen.

Gut finden wir es, wenn wir es richtig gelesen haben, dass für die Sportaußenanlagen keine Mieten mehr anfallen, sprich 20 € pro Platzeinheit und Stunde, da die Vereine das Flutlicht bezahlen. Wie aber sieht es bei externen Nutzern aus? Oder haben wir auf unseren Sportplätzen keine externen Nutzer? In der Vorlage 96 / 2010 haben sie uns im Detail z.B. die Nutzung der Sportanlage im Scharnhauser Park beigefügt. Wird die Flutlichtrechnung hier den Nutzern anteilig verrechnet?

Müssen denn nun die Richtlinien der Sportförderung auf Grund der Veränderungen bei den Sportplätzen geändert werden? Wenn ja bitte hier unsere Anregung der Kenntlichmachung der Veränderungen aufnehmen.

Die Freien Wähler werden der Vorlage zustimmen.

Für die Fraktion
Petra Hönschel-Gehrung

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