Lärmaktionsplan

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 6.Juli 2016, Vorlage 89 / 2016

Der Gesetzgeber fordert von den Kommunen die Aufstellung von „Lärmkartierungen“ und sich daraus ergebende „Lärmaktionspläne“. Der Gesetzgeber gibt vor, die Lärmimmission nach wissenschaftlichen Vorgaben zu errechnen, nicht durch längerfristige Messungen zu ermitteln (RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen). Das klingt für den Bürger zumindest unverständlich, ist aber so vorgeschrieben. Laute Spitzenwerte oder laute Einzellärmereignisse, z. B. laute Motorräder und Lkws, die ja dann besonders beeinträchtigen, gehen dabei in den durchschnittlichen Mittelwerten unter. Bei der Bürgerinformation nannte ein Teilnehmer diesen Durchschnittsbrei sehr anschaulich so: Es wäre, wie wenn man die eine Hand ins Kühlfach hielte und die andere auf die glühende Herdplatte! Da tröstet es auch wenig, wenn die Verwaltung ausführt, die gemittelten Rechenwerte fielen für die betroffenen Gebäude in der Regel günstiger aus als gemessene. Unsere Fraktion hält den ganzen Plan lediglich für einen „Lärmaktionismusplan“.

Unstrittig ist, dass Lärm ab einer gewissen Höhe gesundheitsschädlich ist. Wenn wir uns jetzt aber vergegenwärtigen, was eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h insbesondere auf den von der Lärmkartierung als Lärmschwerpunkte ausgewiesenen Bereichen an Lärmminderung erreicht, so berichtet auch der Gutachter, man bekomme damit höchstens eine Lärmminderung von 2 bis 3 dB(A). Das ist, wie wir alle aus den vorangegangenen Diskussionen wissen, eine Geräuschverminderung, die das menschliche Ohr gerade noch wahrnehmen kann, also sich für die Gesundheit praktisch nicht positiv auswirken kann! Und hier muss man sich vor Augen halten, dass Lärmschutzfenster je nach Qualität zwischen 25 und 50 dB(A) Verbesserung erzielen! Was also wollen wir dagegen mit 2 bis 3 dB(A) erreichen??

Würde man durch Tempo 30 eine überzeugende Lärmminderung erreichen, müssten ja in der Plieninger- und Ruiterstraße in Scharnhausen heute schon nahezu paradiesische Zustände herrschen!

Und noch ein wichtiger Aspekt:

Das Karlsruher Institut für Technik (KIT) und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) stellen fest, dass bei 30 km/h durch die meist höhere Motordrehzahl bei Fahren in niedrigerem Gang 10% mehr CO² und mehr Stickoxide ausgestoßen werden als bei 50 km/h. – Auch das gilt es zu bedenken.

Schon ein gut ausgeführter, ebener üblicher Asphaltbelag hilft, Rollgeräusche zu vermindern. Flüsterasphalt ist bei Innerorts-Geschwindigkeiten wegen geringerer Lärmminderung, erhöhten Baukosten und erhöhtem Unterhaltungsaufwand nicht ganz unumstritten, aber sicher positiv wirksam. Selbst unsere Verwaltung schlägt in der Breslauerstraße einen lärmmindernden Belag vor. Man fragt sich, wieso auf den in letzter Zeit erneuerten Fahrbahnen dann nicht auch eine solch lärmmindernde Fahrbahndecke aufgebracht wurde.

Zum Thema Verkehrssicherheit:

Man darf den Lärmaktionsplan nicht unter dem Aspekt Verkehrssicherheit diskutieren – wie es immer und immer wieder sowohl in der Bevölkerung als auch hier im Gremium gemacht wird. Ein generelles Tempo 30 auf den Hauptstraßen kann das Sicherheitsgefühl von Fußgängern und Radfahrern zwar erhöhen, aber es handelt sich hierbei ganz überwiegend um ein subjektives Empfinden. Die Verkehrsunfallstatistik belegt jedenfalls nicht, dass die schwächeren Verkehrsteilnehmer hier besonders häufig in Unfälle mit dem motorisierten Verkehr verwickelt wären.

Wir Freien Wähler können uns aber vorstellen, in den Innenbereichen der Stadtteile eine Tempo-30-Regelung mitzutragen, wo durch die Baulichkeit und/oder schmale Gehwege eine besondere Situation besteht, weichen hier allerdings vom „Planfall 2 – optimiert“ ab:

Wir beantragen, nur die folgenden Bereiche im Plan aufzunehmen:

  • in Ruit die Stuttgarter- und Kirchheimerstraße von der Einmündung Horbstraße bis zur Otto-Vatter-Straße und
  • für die Esslinger-und Denkendorferstraße in Nellingen, die Nellingerstraße in Scharnhausen und in Kemnat von der Friedhof- bis zur Rosenstraße können wir uns eine Reduzierung nachts von 22 bis 6 Uhr vorstellen. In allen diesen Bereichen muss dann allerdings auch eine entsprechende Verkehrsüberwachung gewährleistet werden, und
    dies geht nur durch eine stationäre Dauerüberwachung, was unsere Fraktion hiermit beantragt.
  • Für die Hindenburgstraße in Nellingen muss eine Lösung im Zuge des Sanierungsgebiets gefunden werden; sie soll daher bei den Maßnahmen vorläufig zurückgestellt werden.

Insofern beantragen wir die Änderung des Beschlussantrags Punkt 2 und die entsprechende Anpassung beim Punkt 3 und bitten um Abstimmung darüber.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

Termine