FAHRZEUGBESCHAFFUNG

Joachim Dinkelacker – GR 05.10.2016, Vorlage 146

Über den Inhalt dieser Vorlage bin ich etwas verwundert. Im Einzelnen:

Zu 1 – Hausmeisterfahrzeug: Bei Schaffung einer zusätzlichen Hausmeistervollzeitstelle hätte der Fachbereich bedenken müssen, ob diese mit dem bisher vorhandenen Fahrzeug auskommen kann. Wenn sich heraus stellt, dass dies auf Dauer nicht möglich ist, kann man diese nicht optimale Situation  mit der Einstellung einer entsprechenden Position in den HH 2017 lösen.  Im letzten Viertel  dieses Jahres müsste man sich eben wie bisher behelfen.

Zu 3 – Fahrzeugersatz für den Gemeindevollzugsdienst: Wenn zu befürchten steht, dass eines der beiden Fahrzeuge im April 2017 möglicherweise nicht mehr durch den TÜV kommt, so ist ein Ersatzfahrzeug in den HH 2017 einzuplanen. Eine außerplanmäßige Auszahlung ist nicht erforderlich.

Zu 2 – Fahrzeug für die Geschwindigkeitsüberwachung: Das entsprechende, siebzehn Jahr alte Fahrzeug  ist im September diesen Jahres nicht mehr durch den TÜV gekommen. Man hätte erwarten dürfen, dass der schlechte Zustand schon letztes Jahr beim Kundendienst hätte auffallen sollen. Somit wäre eine Ersatzbeschaffung im HH 2016 zu beantragen gewesen. Da dies nicht erfolgt ist, könnte man auf die Idee kommen, bei der Mittelanmeldung für 2016 sei dies unterblieben, um die entsprechende Position des Fachbereichs niedriger zu halten. Der Fachbereich beantragt ein Ersatzfahrzeug dann eben außerplanmäßig im Jahr 2016, wenn der Gemeinderat nicht mehr umhin kann, der Ausgabe zuzustimmen.

Aber so böse wollen wir ja nicht denken.

Ich beantrage getrennte Abstimmung über die einzelnen Fahrzeuge.

Persönlich werde ich heute zähneknirschend nur dem Ersatz für das Fahrzeug mit dem abgelaufenen TÜV mit Kosten von 19.038 € zustimmen.

Dr. Joachim Dinkelacker

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