Antrag eines Fußgängerüberwegs Neuhauser Straße in Nellingen

Joachim Dinkelacker – GR 09.11.2016, Vorlage 161

Die Verwaltung hat den von uns Freien Wählern Ende Juli gestellten Antrag zu diesem Fußgängerüberweg sehr ausführlich und umfangreich beantwortet. In der Zeit von Februar bis Oktober wurden an 24 Tagen die Fahrgeschwindigkeiten gemessen. Dabei war festzustellen, dass es zu nicht vernachlässigbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen in beiden Fahrtrichtungen kam, was letztlich die Beobachtungen der Anwohner bestätigt.

Um die innerorts Geschwindigkeit zu reduzieren, sind in der Vorlage Maßnahmen zur  Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten angedacht, wobei uns Freien Wählern eine Fortführung von Kontrollen innerorts wesentlich wichtiger erscheint, als Kontrollen auf der Höhe der Mühle. Wir bitten die Verwaltung, diesen Gedanken aufzunehmen. Ansonsten muss man weiter beobachten, wie sich die Fahrgeschwindigkeiten mit diesen Maßnahmen entwickeln.

Nicht einverstanden sind wir mit der Begründung zur Ablehnung des FGÜ. Wie wir schon in der Begründung zum Antrag ausgeführt haben, lassen die Richtlinien für die „Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ (unter Punkt 2.3, im Absatz 3,) Ausnahmeregelungen ausdrücklich zu. (Zitat):

„Außerhalb des für Fußgängerüberwege möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereichs können Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden.“

Da stadteinwärts auf der westlichen Straßenseite ein Gehweg komplett fehlt, sind die Bewohner der Mühlhaldenstraße gezwungen, die Neuhauser Straße an der Einmündung der Mühlhaldenstraße zu überqueren. Im Gegensatz zu den Ausführungen in der Vorlage, wo es heißt „…im Bereich des Ortsausgangs…, wo ein Querungsbedarf grundsätzlich nicht besteht, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eben an dieser Stelle ein Querungsbedarf besteht. Wo denn sonst sollen die Anwohner der Mühlhaldenstraße bei einem fehlenden Gehweg auf der Westseite die Straße zum östlichen Gehweg überqueren?

Eine Lösung für einen Zebrastreifen sehen wir darin, dass gegenüber dem Haus Nr. 55 auf der bestehenden Grünfläche eine Aufstellmöglichkeit geschaffen würde, dort wo jetzt schon die provisorischen Staffeln sind. Das lässt sich gut dadurch erreichen, dass die      6,90 m breite Neuhauser Straße an dieser Stelle auf der Westseite entsprechend eingeengt wird. Gleichzeitig würde dies der Geschwindigkeitsreduzierung dienen.

Wir bitten die Verwaltung, dies zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten.

Die Stellungnahme der Polizei zu einem Fußgängerüberweg an dieser Straße auf Seite fünf, dritter Absatz, dieser Vorlage, halten wir für fragwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Dass ein nicht so frequentierter Zebrastreifen die Sicherheit der Fußgänger eher gefährdet, ist weit hergeholt. Der nicht so häufig frequentierte FGÜ auf der Hindenburgstraße in Höhe Hausnummer 31 bestätigt diese Annahme jedenfalls nicht.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

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