Gestaltungsrichtlinie Ortskern Kemnat

Dr. Joachim Dinkelacker – GR  07.12.2016, Vorlage 167

Die Gestaltungsempfehlungen für den Ortskern in Kemnat sind eine gute Orientierungshilfe für künftige Neu- oder Umbauten in diesem Bereich, zusammen mit dem an 5. Oktober auf den Weg gebrachten Plan zur Stadterneuerung. Es soll damit ein Rahmen für eine der heutigen Zeit angepasste Entwicklung dargestellt werden, die zu einem harmonischen Gesamtbild führt und Lebensqualität und Identifikation der Einwohner mit ihrem Stadtteil zulässt.

Eine Gestaltungsrichtlinie ist nicht in Stein gemeißelt, sondern eine unverbindliche Empfehlung, die kein Planungsrecht ersetzt. Gebäude wie das an der Ecke Heumadener-/Rosenstraße wären mit einer solchen Richtlinie wohl nicht in dieser Architektur entstanden. Auch bei dem gerade entstehenden Neubau an der Hauptstraße 21 hätte man sich die Empfehlungen dieser Richtlinie bei dem Anbau an den Hauptbaukörper schon gewünscht. Hier steht nämlich in der Ausarbeitung auf Seite 30:

„Straßenseitige Anbauten sind nicht zulässig, da die straßenseitige Fassade den Grundtypus des Gebäudes und damit den öffentlichen Raumcharakter prägt, …“

Für nicht geeignet halten wir die sehr stringente Gestaltungsmaßnahme, die die Pflanzenauswahl zur Einfriedungen eines Grundstücks mit Hecken betrifft. Es sollen nur Hainbuchen, Feldahorne und Kornelkirschen als Schnitthecken zugelassen sein. Hier denken wir Freien Wähler dann doch an die „Unverbindlichkeit“ dieser Richtlinie und vermuten und hoffen, dass damit nur die „große Richtung“ skizziert werden soll.

Die Gestaltungsrichtlinie nehmen wir zur Kenntnis. Beim Punkt 2 des Beschlussantrags beantragen wir folgende Präzisierung durch die Einfügung des Wortes „orientierend“:

„Die Gestaltungsempfehlungen für den Ortskern Kemnat werden den weiteren Planungen und der Bauberatung orientierend zu Grunde gelegt.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

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