Entwicklung „Nellingen West“

Theo Hartmann –  Vorlage 59 GR 17.5.2017

Wir begrüßen es, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt.
Mit der jetzt vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung  zwischen Häuserweg und Kreuzbrunnenstr. sind wir einverstanden.

Das Gebiet zwischen Kreuzbrunnenstr. und Rinnenbachstr. sollte nicht nur als reines Wohngebiet entwickelt werden, sondern im Südlichen Bereich muss das im Flächennutzungsplan vorgesehene Mischgebiet zumindest in einem Teil erhalten bleiben, um hier eine Fläche für einen möglichen Lebensmittel-Einzelhandel vorzuhalten, zumal sich auch aus dem künftigen Wohngebiet „Nellingen West“ heraus ein Bedarf entwickeln kann.

Unabhängig davon muss vorrangig eine Lösung für die Straßenanbindung gefunden werden.
Es ist für uns nicht vorstellbar, eine Wohnbebauung zwischen 2 Landesstraßen zu machen.
Unseren im ATU gestellten Änderungsantrag zu der Beschlussfassung  wollen wir  wie folgt präzisieren:

Punkt 1:   bleibt

Punkt 2:  der Begriff „als Wohnbaufläche“ muss geändert werden in „vorrangig  Wohnbaufläche“. Der Punkt 2 heißt dann:

Entgegen der teilweise abweichenden Darstellung
im geltenden Flächennutzungsplan für Ostfildern
wird der gesamte Entwicklungsbereich vorrangig
als Wohnbaufläche entwickelt“

Punkt 3:   bleibt

Punkt 4:   muss um einen Satz ergänzt werden: „Parallel dazu ist der Punkt 3 zu klären.“

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