Erlass einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)

Wolfgang Maier – GR 15.11.201, Vorlage 072/2017 

Die Überarbeitung geht auf die Beratungen der Haushaltsstrukturkommission am 31.07.2017 zurück. Nach den Empfehlungen des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Haushaltsgenehmigung 2017 geht es darum, die Ertragskraft des Ergebnishaushalts nachhaltig zu stärken und Kreditaufnahmen sowie Liquiditätsabbau zu vermindern, u.a. durch Anpassung der Gebührensätze bzw. Entgelte.

Mit der Neukalkulation sollen – neben neuen gebührenpflichtigen Tatbeständen – die (bislang auf Plankosten 2007 beruhenden) Gebührensätze an die Kostenentwicklung der letzten Jahre angepasst werden. So ist entsprechend der Tarifentwicklung im Zeitraum 2007 bis 2017 eine Personalkostensteigerung von rd. 35 % zu verzeichnen.

Die Kalkulationsgrundlagen stützen sich auf die kommunalabgabenrechtlichen Vorgaben. Die prozentuale Verteilung der Personal- und Sachkosten bei den Rahmengebühren auf Basis der durchschnittlichen Produktkosten, bei den Festgebühren auf Basis des durchschnittlichen Zeitaufwandes erscheint angemessen.

Wie bei Abgabenerhöhungen üblich wäre im Vorfeld der Beratungen zum Haushalt 2018 eine (durchaus vorsichtige) Abschätzung des Gebühren-Mehraufkommens zu erwarten gewesen. Wir regen an, dass die Verwaltung Angaben zu den budgetären Auswirkungen noch nachreicht.

Unsere Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Für die Fraktion:
StR Wolfgang Maier

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