Steuerungsbericht 2017, 3. Quartal

Wolfgang Maier – GR 15.11.2017, Vorlage 180/2017

Vorliegend geht es um die Information des Gemeinderats über Mittelüberschreitungen bei einzelnen Produkten und deren Deckung innerhalb der Teilhaushalte (Fachbereichsbudgets), beschränkt auf wesentliche Abweichungen zur Haushaltsplanung (d.h. Abweichung um mehr als 10 T€ vom Planwert).

Erfreulich ist die Feststellung, dass sich in allen Teilhaushalten die Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2017 entwickeln. In der erforderlichen Kürze habe ich noch folgende Anmerkungen.

  • Teil-HH 1: Wenn am Jahresende die Aufteilung auf klassische Obdachlosigkeit und Anschlussunterbringung erfolgt ist, bitten wir um transparente Darstellung des nach Zuordnung der Gebühren und Fördergelder der Stadt verbleibenden Aufwandes.
  • Teil-HH 2: Soweit die Erträge durch Betreuungsentgelte bei einzelnen Kita höher bzw. Randzeiten- bzw. Hortbetreuung bei Grundschulen abweichend als geplant ausfallen, verweisen wir auf die mit unserer Haushaltsrede beantragte Darstellung der Auswirkungen der geänderten Gebührenstruktur.
  • Teil-HH 4: Bezüglich der Umbauten öffentlich genutzter Gebäude leidet unseres Erachtens die Transparenz, wenn – auf der Zeitachse z.T. über mehrere Jahre – ohne Veranschlagung im neuen Haushalt die in den „Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen“ gebundenen Mittel deutlich überschritten werden, so anhand aktueller Kostenberechnungen beim Gebäude Klosterhof 4, Altes Pfarrhaus mit 70 T€, hier wurden zudem für 8 T€ zusätzliche Schallschutzarbeiten (Türe und Wände) ausgeführt oder beim Gebäude Schillerstr. 11 mit rund 53 T€.

StR Wolfgang Maier

 

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