Sondernutzungssatzung

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 06. Dez. 2017, Vorlage 173/1

 Die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen sind 25 Jahre gleich geblieben. Wohl kaum hat sich eine Gebührenordnung so lange stabil gehalten.

Das Straßengesetz für Baden-Württemberg bestimmt, dass „die Gebührensätze (…) nach Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und nach dem wirtschaftlichen Interesse der Gebührenschuldner zu bemessen“ sind, je nach der sich daraus ergebenden Einwirkung auf den „Gemeingebrauch anderer“.

Die Gebührenerhöhungen sind moderat. Auch die auf Wunsch unserer Fraktion neu eingefügte Passage bei baubedingten Sperrungen einer ganzen Straße ist so in Ordnung. Inzwischen sind heute per Mail auch die Änderungen zum Verzeichnis im Anhang zu der Vorlage richtig aufgenommen.

Unsere Fraktion stimmt dem Beschlussantrag zu.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

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