Parkgebührensatzung

Dr. JOachim Dinkelacker – GR 31.1.2018, Vorlage 4

 

 Es ist ein begrüßen, dass die Verwaltung einen Versuch zur Vereinfachung der Parkgebührenregelung vorschlägt. Dass dabei Satzung und Gebührentabelle getrennt aufgeführt werden, ist sinnvoll. Die vorgeschlagene Vereinfachung führt aber zu deutlichen Unschärfen und im Bereich Anwohnerparken auch zu einer sicher nicht gewollten Änderung der Gebührenstruktur.

Unsere Fraktion beantragt daher zahlreiche Änderungen (Änderungen zur Vorlage sind kursiv gedruckt und gelb unterlegt):

  1. Es gibt wie bisher 4 Tarifzonen. In der Zone 1 bleibt alles wie in der neuen Zone 1 beschrieben, allerdings muss der Parkplatz Ruiter Straße mit in dieser Zone aufgenommen werden. Bei der Bismarckstraße muss in Klammern ergänzt werden nördlicher Teil“.

    Anwohnerparken mit Parkausweis ist hier nicht möglich.

  2. Zu der Parkraum bewirtschafteten Zone 2 gehören
    Adlerstraße (westlicher Teil)
    In den Anlagen
    Kaiserstraße
    Moltkestraße
    Riegelstraße
    Kronenstraße
    Ernst-Heinkel-Straße
    Hellmuth-Hirt-Straße
    Gerhard-Koch-Straße (östlicher Teil)

    In dieser Straße werden auf Antrag für Lehrer und Lehrerinnen Parkwertkarten wie im Schulzentrum Nellingen ausgegeben, wobei in Nellingen gelöste Tagestickets dann am selben Tag auch in der Gerhard-Koch-Straße gelten müssen. Die Haushaltsstrukturkommission hat übrigens empfohlen die Gebühr für die Erzieherinnen- und Lehrerparkplätze im Schulzentrum deutlich zu erhöhen; dieser Empfehlung wurde in der Vorlage gefolgt.

    –> in dieser Zone 2 ist sowohl Pendlertarif wie auch der (teurere) Anwohnertarif möglich, in der Gerhard-Koch-straße gibt es allerdings kein Anwohnertarif.
    Anmerkung hierzu: Pendlertarif wie in der Vorlage, Anwohnertarif wie bisher 0,75 €/Tag

  3. Zur Parkzone 3 gehören
    PH an der Akademie
    PP Ernst-Heinkel-Straße
    PP Trendsportfeld

    Hier bleibt es bei den ÖPNV-Tarifen wie in der Vorlage. Es gibt einen Pendlertarif wie in der Vorlage und zusätzlich den Anwohnertarif um 0,75 €/Tag

  4. Zur Parkzone 4 gehört der Krankenhausbereich wie in der Vorlage ausgeführt.
    Anwohnerparken kostet aber 0,75 €/Tag.

Neu: In den Straßen mit Anwohnertarif muss festgelegt werden, wie viele Anwohnerparkberechtigungen prozentual im Vergleich zu der Gesamtzahl der vorhandenen Parkmöglichkeiten in der Straße ausgegeben werden können.

Wir Freien Wähler haben uns z.B. bei  der Neugestaltung der Kronenstraße  nicht für mehr Parkplätze für Anwohner stark gemacht, sondern für mehr Parkplätze für den Einzelhandel. Auch aus diesem Grund kann man den Jahrestarif für das Anwohnerparken jetzt nicht auf 100 €/Jahr herabsetzen.
Auch muss in der Anlage zur Satzung festgelegt sein, von wann bis wann der Anwohnertarif gilt.

Eine redaktionelle Änderung in der Satzung:
Im § 4 Abs. 3 heißt es „Elektrisch betriebene Fahrzeuge …  Da hierunter auch Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge erwähnt sind, muss es heißen „Fahrzeuge mit alternativen Antrieben …“

Bedauerlich ist, dass wir mit der Parkgebührenordnung in den Parkhäusern der  Stadtwerke am Klosterhof und an der Halle zwei unterschiedliche Parkgebührenordnungen haben. Muss das auf Dauer so bleiben?

Bei der Vielzahl der von mir angesprochenen Änderungswünsche halte ich es für sinnvoll und zielführender, wenn wir über diese Vorlage noch einmal in die Beratungen gehen und stelle im Namen der Fraktion hiermit einen Antrag auf Vertagung.

 

 Dr. Joachim Dinkelacker                                           Theo Hartmann, Fraktionsvorsitzender

 

 

 


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Kommentar



Heute habe ich erfahren, das sich der Jahresparkschein im Scharnhauser Park für die Zone 4 von 100Euro auf 150 Euro erhöht hat. Schön zu sehen , wie die Stadt Ostfildern langsam jedes Schamgefühl verliert, wenn es darum geht seinen Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Im normalen Sprachgebrauch nennt man so ein verhalten Beutelschneiderei. Eine Erhöhung von 50% hätte ich auch mal gerne bei meinen Einkünften. Der Bürger muss nun wieder mal die Zeche für die Fehlplanung im Scharnhauser Park bezahlen, für die Anwohner zu wenig kostenlosen Parkraum berechnet zu haben. Aber Fehlplanungen sind wir als Bewohner des Scharnhauser Parks ja schon gewöhnt.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Seidel

 


Vielen Dank, sehr geehrter Herr Seidel, für Ihren Kommentar zur Parkgebührensatzung. Bei einer Gebührenerhöhung erhält man keinen Beifall. Im Zuge einer Überarbeitung einer Gebührensatzung ist aber darauf zu achten, dass innerhalb des Gebührensystems eine nachvollziehbare Systematik besteht, die man freilich unterschiedlich sehen kann. Wir Freien Wähler waren damals die Initiatoren der gebührenfreien ersten halben Stunde. Eine Stunde Parken kostet inzwischen unter Berücksichtigung dieser gebührenfreien Zeit 0,45 € (20 Minuten á 0,30 € plus eine halbe Stunde frei).

Sie haben bisher fürs Anwohnerparkticket pro Tag 27 ct bezahlt und zahlen jetzt pro Tag 41 ct. Wir denken, das ist in Anbetracht dessen, was 1 Stunde Parken kostet, vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Freien Wähler Ostfildern e.V.

 


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