Parkgebührensatzung

Dr. Joachim Dinkelacker – Vorlage 4/1, GR 18.04.2018.

Es ist eigentlich nicht verständlich, warum die Verwaltung eine gegenüber der Vorlage 4/2018 vom 08.01. völlig veränderte Version vorstellt. Uns wird dazu berichtet, dass die vorliegende Version eine Vereinfachung für die Verwaltung darstelle. Wir Freien Wähler sehen aber eher deutliche Unschärfen und eine geringere Transparenz für die Öffentlichkeit. Unserer Meinung nach hätte es vollauf genügt, über unsere Vorschläge in der letzten Gemeinderats-Sitzung am 31.1.2018 zu diskutieren und in die alte Vorlage 4 einzuarbeiten. Auch von anderen Fraktionen kamen damals Vorschläge und Anmerkungen, die sich in der heutigen Vorlage nicht wiederfinden.

Bei den Vorberatungen zur jetzigen neuen Vorlage wurde uns vom Fachbereich erklärt, dass den Gemeinderat nur die Gebührengestaltung zu interessieren hätte; alles andere sei nach der StraßenVerkehrsOrdnung (StVO) Sache der Verkehrsbehörde, sprich der Verwaltung; also wo Parkraumbewirtschaftung und z.B. Anwohnerparken angeordnet wird. Als Gemeinderäte lassen wir uns aber unser Mitwirken bei solchen Entscheidungen mit Hinweis auf die StVO nicht nehmen, denn bei Unzufriedenheiten sind wir im Kreuzfeuer der Öffentlichkeit. Wo dann letztlich die dazugehörenden Schilder aufgestellt werden, ist natürlich Sache der Verkehrsbehörde.

Ich fasse zusammen, was von unserer Fraktion an der Vorlage kritisiert wird und stelle für die Freien Wähler folgende Änderungsanträge:

  1. Wo Dauerparken, bzw. Anwohner- und Pendlerparken zugelassen wird, muss in dieser Satzung z.B. in einem Anhang festgelegt werden.
  2. Analog zu der bisherigen Satzung im § 2 muss der Geltungsbereich für die Parkraumbewirtschaftung beschrieben sein.Durch Vortrag der Verwaltung erledigt: wird wie bisher beibehalten –
  3. Ein für einen Tag gültiger ÖPNV-Parkschein muss an den entsprechenden Parkscheinautomaten gelöst werden können. Wenn man den Umstieg auf die Schiene attraktiv halten will, muss man für Gelegenheitsfahrer eine unkomplizierte Lösung anbieten.
  4. Irgendwo in den Anlagen zur Satzung müssen sich die Tarife für die „Parkwertkarten“ für städtische Beschäftigte, Erzieherinnen und Lehrer und Lehrerinnen finden lassen. Dabei sollten die Gebühren moderat sein bzw. bleiben.
  5. Und schließlich finden wir Freien Wähler die Monats- und Jahresgebühren für das Anwohnerparken zu niedrig. Unser Vorschlag: Monatsgebühr 20 €, Jahresgebühr 200 €.

Unsere Fraktion kann einer neuen Satzung nur zustimmen, wenn wenigstens die Punkte 1 bis 4 eine Mehrheit finden.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

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