Stadterneuerungsverfahren Nellingen „Rund um die Hindenburgstrasse“ Konkretisierung der Sanierungsziele

Wolfgang Maier – GR 10.10.2018, Vorlage 061/2018 

Mit der Fortschreibung soll eine Konkretisierung der Sanierungsziele für einen Teilbereich des Sanierungsgebiets – das Quartier Otto-Schuster-/Bismarckstraße – erfolgen.

Entsprechend der Bedarfsberechnung zur Rahmenplanung „Integrierte Stadtentwicklungsplanung – Gutes Älterwerden in den Stadtteilen Ostfilderns“ sollen verteilt auf die sechs Stadtteile bis 2030 ambulant betreute Wohngemeinschaften in einer Größenordnung von ca. 120 Plätzen geplant und aufgebaut werden. Darüber hinaus werden mindestens zwei weitere stationäre Einrichtungen – in der Größenordnung von 45 bis 50 Pflegeplätzen (sog Kleinpflegeheime) – für Ostfildern benötigt. Der in der Rahmenplanung empfohlene Suchlauf für geeignete Grundstücke in Ostfildern wurde inzwischen durchgeführt. Gemäß Standortuntersuchung „Grundstückseignung für ambulant betreute Wohngemeinschaften und kleine Pflegeeinrichtungen“ im Stadtgebiet sind – wie näher ausgeführt wird – die Grundstücke des Quartiers, insbesondere die Flurstücke 4886 und 4887 für eine solche Nutzung geeignet.

Nach dem vorliegenden Einzelhandelsgutachten und der Variantenuntersuchung im Zusammenhang mit der zur integrierten Stadtentwicklungsplanung erstellten Vorstudie ist die Eignung des Standorts für großflächigen Einzelhandel und Pflegeeinrichtungen bestätigt. Die großgegliederten Grundstückszuschnitte bieten als einzige in diesem zentrumsnahen Bereich die Möglichkeit zur Verwirklichung größerer Einrichtungen. Innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs gibt es keine weitere (größere) Potentialfläche.

Die Abwägung der Sanierungsziele und privaten Belangen erscheint plausibel. Damit kann die Konkretisierung der Sanierungsziele mit der vorgelegten Satzungsergänzung von unserer Fraktion mitgetragen werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

 

Vorlage 136/2018

Bebauungsplan „Quartier Otto-Schuster-/Bismarckstraße“

Aus den detailliert dargestellten städtebaulichen Erfordernissen/Sanierungszielen wird als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet gemäß §11 BauNVO für „großflächigen Einzelhandel und Pflegeeinrichtung mit Wohnanteil in den Obergeschossen“ festgesetzt.

Zur Sicherung der genannten städtebaulichen und sanierungsrechtlichen Zielsetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

Für die Fraktion
StR Wolfgang Maier

 

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