Bebauungsplan „Ob der Halde“, erneute öffentliche Auslegung

Carola Eisemann – Gemeinderat 14. November 2018, Vorlage 139

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gemeinderat hat schon 2016 dem Städtebaulichen Konzept für dieses Baugebiet einstimmig zugestimmt. Mit der heutigen Abstimmung werden die Plangebiete „Ob der Halde, Teil 1 und

Teil 2“ zusammengefügt. Nach positiver Abstimmung über die heutigen Beschlussanträge würde der Bebauungsplanentwurf erneut öffentlich ausgelegt.

Die Fragen unserer Fraktion zu diesem Vorhaben wurden im Ausschuss für Technik und Umwelt am 24.10.2018 in öffentlicher Sitzung beantwortet. So ist z.B. klar, dass Tiefgaragen erlaubt sind und lediglich dort, wo aus räumlichen Gegebenheiten diese praktisch nicht anfahrbar wären, auf einen oberirdischen Stellplatznachweis ausgewichen werden muss. Auch ist klargestellt, dass zwar Einzelhandel in diesem Gebiet ausgeschlossen sein soll, wohl aber eventuell eine Bäckereifiliale o.ä. denkbar ist. Dass hier in Umsetzung der Vorgaben des neuen Altenhilfeplans ein Kleinpflegeheim geplant werden soll, ist ein wichtiger Baustein im Hinblick auf die Herausforderungen und Notwendigkeiten, die ein Älterwerden der Bevölkerung mit sich bringt.

Wir wissen alle, dass weiterer Wohnraum und möglichst bezahlbarer in Ostfildern gebraucht wird. Das kann hier umgesetzt werden. Allerdings bedarf es dazu dringend einer Förderung von Seiten des Staates, sonst wird die Quadratmetermiete nicht bezahlbar bleiben!

Die Erschließung des Baugebiets ist zwar nicht Bestandteil dieses Bebauungsplans, kann aber in der Diskussion hier im Gremium nicht unbeachtet bleiben. Daher ein paar Sätze dazu:

Mit der Antwort der Verwaltung auf diesbezügliche Einwendungen von Bürgern sind wir Freien Wähler nicht einverstanden. Zwar ist eine nördliche Erschließung über das Landschaftsschutzgebiet bereits vor vielen Jahren von der höheren Naturschutzbehörde schon im Antragsstadium – und jetzt erneut – abgelehnt worden, aber wir sind der Meinung, dass zur Teilentlastung der Jahnstraße ein zweites „Ventil“ geschaffen werden muss. Eine Ortsbegehung hat uns gezeigt, dass dies möglich ist.

Insofern haben wir beim zweiten Satz im Beschlussvorschlag Ziffer 1 einen Vorbehalt. Zitat: „Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden entsprechend den von der Verwaltung…formulierten Stellungnahmen in die Abwägung miteinbezogen“. Dem können wir Freien Wähler nicht folgen. Wir sind der Meinung, dass eben diese vorgebrachten Bedenken und Anregungen bezüglich der Erschließung nicht richtig abgewogen wurden.

Insgesamt stimmen wir Freien Wähler den Beschlussanträgen zum Bebauungsplan zu.

Für die Fraktion: Carola Eisemann

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