Bebauungsplan „Ob der Halde“: Gemarkung Scharnhausen / Satzung über örtliche Bauvorschriften

Carola Eisemann – Gemeinderat 27. März 2019, Vorlage 25/2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ergebnisse, Anregungen und die Beantwortung der Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung liegen vor. Die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung ist nachvollziehbar und schlüssig.

Nach einer Frage eines Anwohners der Jahnstraße haben wir Freien Wähler eigeninitiativ einen Termin bei der Sachgebietsleitung Planung, Bau und Unterhaltung der Stadtentwässerung und Kanalhausanschlüsse wahrgenommenen. Dabei wurden präzise Pläne gezeigt und anschaulich erläutert, wie unter anderem in einzelnen Bauabschnitten die Kanalbauarbeiten geplant sind. Schade ist nur, dass wir hierzu selbst tätig werden mussten. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gemeinderat bei der Vorstellung des Baugebiets diese Information bereits erhalten hätte.

Zwei wichtige Passagen im Bebauungsplan wurden positiv verändert.

Zum einen werden die Querspangen zwischen den Stichstraßen jetzt auf wenigstens 5,00 m verbreitert, um z. B. Müllfahrzeugen selbst im langsamen Gegenverkehr eine Durchfahrt zu ermöglichen.

Zum anderen wurden die Kurven im Nord-Ost Gebiet im Bereich dieser Baugrundstücke abgerundet. Das ist eine vorausschauende Planung, sollte jemals der Anschluss des Baugebiets über die Jahnstraße auf Dauer nicht funktionieren. Mit der Änderung der Kurvenradien

ist hier für die Zukunft nichts verbaut.

Unsere Fraktion kann den Beschlussanträgen zustimmen.

Für die Fraktion: Carola Eisemann

 

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