Herzog-Philipp-Platz, Parksiedlung

Stadtrat Wolfgang Maier – Gemeinderat 27.03.2019, Vorlage 022/2019

Die bestehenden Probleme am Herzog-Philipp-Platz gehen auf die 1960-er Jahre zurück, als die Parksiedlung in einem relativ kurzen Zeitraum zur Behebung der Wohnungsnot errichtet wurde. Im Mittelpunkt steht die Versorgung des Stadtteils mit Einzelhandel und Dienstleistungen konzentriert in den EG-Zonen beidseitig des Platzes, der durch ÖPNV gut erreichbar ist.

Dass die jüngere Entwicklung Grenzen und Gefahr für den Quartiersentwicklungsprozess aufzeigt, andererseits eine Umsetzung des Bebauungsplans große Chancen für Wohnraum und Steigerung der Attraktivität des Stadtteilmittelpunkts bieten würde, ist offenkundig.

Die Handlungsmöglichkeiten sind aber begrenzt: So greifen bei der mit Erbbaurechtsverträgen gebauten und betriebenen eingeschossigen Ladenzeile die gesetzlichen Vorkaufrechte nicht. Ein sog. Besonderes Vorkaufsrecht könnte nur im Fall des Verkaufs des Eigentums begründet werden. Zwangsmittel scheiden aus, da keine zwingenden öffentlichen Nutzungen in Frage stehen.

Wir sehen keinen Ansatzpunkt für strategischen Grunderwerb der Stadt: Dass aber in Gesprächen mit den Grundstückseigentümern Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplans signalisiert wurde, begrüßt unsere Fraktion. Bekanntlich kann der Erbbaurechtgeber nur bei einer vorzeitigen und freiwilligen Rückgabe handeln. Wenn so in einem ersten Schritt ein Grundstück rückerworben werden konnte, ist dies ein erster „Silberstreif“ am Horizont.

Für die Fraktion
Stadtrat Wolfgang Maier

 

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