Kunst im öffentlichen Raum

Stadtrat Wolfgang Maier – Vorlage 024/2019, Gemeinderat 27.03.2019

 Bislang gestaltete sich die Anschaffung von künstlerischen Werken im öffentlichen Außenraum einzelfallbezogen, und zwar in unterschiedlichem Kontext. Die Unterhaltung, zu der Pflege und Renovierung gehört, nimmt das Freiflächenmanagement wahr, das wohl auch der Haftung aus Verkehrssicherungspflicht Rechnung trägt. Dabei ist eine Begleitung durch die Galerieleitung nicht vorgesehen. Mit ihrer Kunstsammlung und Ausstellungen ist die städtische Galerie bisher nicht mit dem Thema Kunst im Außenbereich befasst.

Die Fraktion der Freien Wähler sieht derzeit weder Veranlassung noch Bedarf, „Kunst im öffentlichen Raum“ jährlich als eigenständiges „Projekt“ im Haushaltsplan zu veranschlagen. Projekte der Kunstregion (beispielsweise 1992 Sol leWitt oder 2016 Lichtkunstfestival; FilderKunstPfad) kamen bisher nur sporadisch vor. Die Finanzierung über bestehende Veranstaltungsbudgets war ausreichend.

Bei dieser Ausgangslage hält es unsere Fraktion für überzogen, städtische Leitlinien für Kunst im öffentlichen Raum zu konzipieren. Auch sehen wir keine Notwendigkeit, die Unterhaltung „künstlerischer Werke“ fachbereichsübergreifend beim Fachbereich 2 anzusiedeln. Angesichts der begrenzten Finanzmittel der Stadt erschließt sich uns weder Ziel noch Sinn, für Kunst im öffentlichen Raum einen städtischen Leitfaden mit nachhaltigen Standards im Rahmen einer – kommunalen – Selbstverpflichtung zu entwickeln. Die Verwaltung mag einmal einen Blick in die Vorschriftenrichtlinien des Landes werfen, mit dort sehr strengen Anforderungen für einen Regelungsbedarf (VwV Regelungen). Noch in den 1990-er Jahren war – insbesondere im Zuge notwendiger Haushaltskonsolidierung – der Standardabbau in aller Munde.

Bei all den anderen Prioritäten, die die Stadt derzeit stemmen muss, wollen wir auf keinen Fall eine Stellenausweitung oder sonstige zusätzlich anfallende Kosten. Bei der bestehenden Aufgabenfülle soll der FB 2/41 nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Die Unterhaltung der künstlerischen Werke im öffentlichen Außenraum soll weiterhin vom Fachbereich 4 wahrgenommen werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Änderungsantrag, den Beschlussantrag zu Nr. 2 und 3 wie folgt neu zu fassen:

  1. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit, im Zuge neuer Leitlinien ein jährliches Budget für Projekte der Kunst im öffentlichen Raum zu veranschlagen.
  1. Die Aufgabenzuordnung verbleibt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Verwaltungsorganisation als Angelegenheit der laufenden Verwaltung.

Für die Fraktion
Stadtrat Wolfgang Maier

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