Neufassung der Globalberechnung zur Ermittlung des Wasserversorgungsbeitrags und des Abwasserbeitrags

Wolfgang Maier – Vorlage 011/2019, Gemeinderat 15.05.2019

Die alte Globalkalkulation stammt noch aus dem Jahr 1997 und ist zu aktualisieren.
Die Globalberechnung dient dem Nachweis des gesetzlich geforderten Überfinanzierungsverbots (§ 20 KAG) und dem Nachweis der Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen untereinander.

Mit der Beschlussvorlage soll die Ermittlung der Beitragssätze für Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden

Entsprechend diesem Grundgedanken besteht die Globalberechnung aus zwei Bereichen: Der Flächenseite und der Kostenseite. Nach den Anforderungen der Rechtsprechung wird differenziert zwischen
 Unbeplantem Innenbereich
 Bereichen mit qualifizierten und übergeleiteten Bebauungsplänen und
 künftigen Flächen

Beitragsmaßstab
Eher „schwere Kost“ selbst für den lang-erfahrenen Gemeinderat sind dabei die formalisierten Berechnungswege: Insgesamt sind 3 Globalberechnungen nötig – Wasserversorgungsbeitrag, Bereich Entwässerung und Klärbereich.

Der differenzierte Beschlussantrag ist der Öffentlichkeit nur schwer zu verdeutschen. Nach ständiger Rechtsprechung muss die Globalberechnung dem Gemeinderat – als Satzungsgeber – komplett vorliegen: Auf dieser Grundlage muss nachvollziehbar sein, ob und in welcher Weise der Satzungsgeber die erforderlichen Ermessens- und Prognoseentscheidungen getroffen hat.

Der Gemeinderat beschließt den von der Rechtsprechung anerkannten Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche. Er muss auch ausdrücklich die Höhe des Beitragssatzes festsetzen.
Die Beitragsobergrenze beträgt nach den vorliegenden Globalberechnungen für den

 Entwässerungsbereich 6,43 €/m²
 Klärbereich 6,03 €/m²
 Wasserversorgungsbereich 6,11 €/m²

Dies führt zu deutlich höheren Beiträgen, und wird wie folgt begründet:
 Zwischenzeitlich stark gestiegene Preise;
 Reduzierung des von der öffentlichen Hand zu finanzierenden Anteils für das öffentliche Interesse von 10 % auf nunmehr nur noch 5 %;
 Anpassung der Abwasserbeiträge, die in der alten Globalkalkulation deutlich unter dem maximal möglichen Beitragssatz angesetzt waren.

Passt die sprunghafte Erhöhung in die heutige Landschaft oder ist sie gar kontraproduktiv zum Ziel, Wohnraum zu schaffen? Ein Verzicht auf Senkung des Anteils des öffentlichen Interesses (von 10 %) auf 5 % sowie des Gebührenfinanzierungsanteils auf 5 % würde sich jedenfalls voll auf die Verbrauchsgebühren niederschlagen. Entlastet würde der Grundstückseigentümer im Neubaugebiet. Wir wollen aber nicht unerwähnt lassen, dass die Grundstückseigentümer bei einer Umlegung derzeit immerhin 45 % ihrer Fläche abgeben, womit sie schon wesentlich zur Finanzierung der Infrastruktur beitragen.

Anhand einer Beispielsrechnung wird in der Vorlage dargelegt, dass höhere Anschlussbeiträge sich auf die Verbrauchsgebühren kostensenkend auswirken.

Angesichts der strengen Vorgaben durch das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die ständige Rechtsprechung stimmt unsere Fraktion dem Beschlussantrag zu.

Für die Fraktion:

Stadtrat Wolfgang Maier

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