Fortschreibung Familienpass Ostfildern

Dr. Joachim Dinkelacker

Vorlage 13, GR 23.01.2013

Der Familienpass hat im März 2009 den bisherigen „Förderpass“ abgelöst und wurde neu auf bezugsberechtigte Personen und Familien ausgerichtet. Für die Öffentlichkeit möchte ich erklären: Den Familienpass „A“ erhalten Sozialhilfeempfänger oder Personen, die ein ähnlich niedriges Einkommen haben, wobei sich die Einkommensgrenzen aus den Regelsätzen des Arbeitslosengeld II und den im Landkreis geltenden Mietobergrenzen berechnen. Auf diese Sätze kommt in Ostfildern sogar noch ein Zuschlag von 25%. Familien oder Alleinerziehende mit behinderten Kindern erhalten diesen Pass A ohne Einkommensprüfung. Den Familienpass „B“ erhalten Haushalte, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen um bis zu 50% überschreiten. Hier sind dann die Zuschüsse bzw. die Ermäßigungen etwas geringer als beim Pass A. Im Dezember 2010 wurden die Berechnungsgrundlagen angepasst und die Einkommensgrenzen für Alleinerziehende zusätzlich pauschal um 100 € erhöht. Dies wird weiter beibehalten.

Heute wird nun der 2010 vereinbarte neue Bericht über die Entwicklungen vorgelegt. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes überschneiden sich inzwischen zum Teil mit den Familienpassvergünstigungen. Grundsätzlich sind die Leistungen des Familienpasses hier nachrangig. Der Bericht zeigt aber auch, dass mit dem Familienpass das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes an wichtigen Stellen ergänzt und ein größerer Personenkreis damit erreicht werden kann, vor allem im Bereich des Familienpasses B.

Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte hat sich nicht zuletzt durch die großzügigeren Einkommensgrenzen im Vergleich zum früheren Förderpass verdreifacht. Nachdenklich stimmen muss einen aber, dass seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets soziale und kulturelle Angebote, die der Familienpass zusätzlich abdeckt, von Haushalten, die Transferleistungen erhalten, um rund 20% weniger nachgefragt werden. Hier ist und bleibt es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung, diese sog. bildungsfernen Eltern zu erreichen und zu motivieren, was zweifellos nicht leicht und manchmal auch vergeblich ist.

Die Einkommensgrenzen werden dieses Jahr um durchschnittlich ca. 6% erhöht, bei 2 Personen im Haushalt etwas mehr als bei 5 Personen. Bei Alleinstehenden, die in einigen Fällen auch Leistungen aus dem „Familien“pass erhalten können, sind es durch die Anhebung der Mietobergrenzen des Landkreises sogar rund 22%.

Die Aussage des Fachbereichs in den Erläuterungen zur Vorlage, dass – ich zitiere- „der Anspruch, auch Familien zu fördern, die finanziell etwas besser gestellt sind, sich bislang nur unzureichend erfüllt hat“ – Zitat ende-, diese Aussage können wir Freien Wähler aufgrund der vorliegenden Zahlen allerdings nicht nachvollziehen.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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