Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2012

Wolfgang Maier – GR 15.05.13, Stellungnahme zur Vorlage 74/ 2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

2006 hat der Gemeinderat die Einführung der Doppik entschieden. Nach Vorschaltung eines Pilotprojekts beim Gymnasialen Schulverband haben wir auch in der Kernverwaltung mit dem NKHR sehr gute Erfahrungen gewonnen. Es gibt dennoch auch kritische Stimmen, die Zweifel am Sinn und Nutzen der Umstellung äußern. Als Pauschalurteil entspricht dies in keiner Weise den Erfahrungen. Im Zentrum des neuen Haushaltsrechts steht der Ressourcenverbrauch, zur Erreichung der Generationen-gerechtigkeit ist das ein absolutes Muss. Im Vergleich zur Schweiz, die seit langem mit der Doppik arbeitet, ist bei uns aber der Rechnungsstil aber mit einigen Relikten der Kameralistik überfrachtet. Anschaulich wird dies bei den heutigen Beratungspunkten zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen oder der Bildung von Ermächtigungsresten. Funktionen der öffentlichen Finanzwirtschaft, insbesondere das Etatrecht des Gemeinderates sind der Grund dafür.

Der öffentliche Sektor ist durch Interdependenzen und Abhängigkeiten geprägt: Finanz- und Schuldenkrise; verfassungsrechtliches Gebot der „Schuldenbremse“ – dies führt zur Forderung mit weniger mehr leisten zu müssen. Dazu gibt es unterschiedliche Instrumente, die sich z.T. überlagern (Aufgabenkritik, Produktkritik – Diskussion über gewünschte Leistungen; Kooperationsmöglichkeiten, Leistungstiefe sowie Modalitäten der Leistungserbringung). Ein Qualitätsmanagement erfordert neue Formen der Steuerung und Koordination. Der jährliche Rechenschaftsbericht enthält neben Kernaussagen zur Vermögens- und Schuldenlage Einschätzungen der Chancen und Risiken sowie die Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation anhand von Kennzahlen. Eine interkommunale Vergleichbarkeit wird immer nur bedingt möglich sein, weil die unterschiedlichsten Beteiligungs- bzw. Konzernberichtswesen der Kommunen eine Beurteilung erschweren.

Wer sich mit der Doppik schwer tut, hat wohl auch mit der Kameralistik Probleme gehabt. Es ist die Transparenz, an die sich alle Beteiligten gewöhnen müssen: Entscheidungswege werden klarer erkennbar – was manchmal auch politischen Interessen zuwiderlaufen kann. Mit dem NKHR gibt es eine klare Teilung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Politik und Verwaltung. Wenn beide diese Aufgabenteilung akzeptieren und eng zusammenarbeiten, sich ergänzen, funktioniert dies. Wenn das Hand-in-Hand-Gehen von Politik und Verwaltung nicht stattfindet, gibt es Probleme, die nicht aus der Doppik resultieren, sondern Auswirkungen der unabgestimmten Steuerung sind.

Einfließen muss eine strategische Komponente, die eine gemeinsame Grundausrichtung von Verwaltung und Politik vorschreibt, die nachhaltig controlled wird bzw. Basis für alle Entscheidungen ist.

Mit der produktorientierten Budgetierung wird Ressourcenverantwortung auf die Fachbereiche und Produktverantwortlichen übertragen. Inhalte sind gegenseitige Deckungsfähigkeit sowie Übertragung von Haushaltsmitteln. So können Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets ganz oder teilweise für übertragbar erklärt werden. Die Übertragung dezentraler Ressourcenverantwortung bedeutet einen Vertrauensvorschuss und setzt die Information über die Zielerreichung voraus. So wird die Rückkoppelung mit der politischen Verantwortung des Gemeinderats hergestellt. Wir haben in der Haushaltsrede gefordert, dass es durchgehend für alle Bereiche und Produkte gelten muss, Kennzahlen und Angaben über Kostendeckungsgrade zu liefern, damit Transparenz und eine Vergleichbarkeit hergestellt wird.

Abschließend zur strategischen Komponente: Im Rahmen einer leistungs- und wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung wird die Zielvereinbarung am Leitbild – der Zielkaskade der Politikfelder – orientiert. Die Global- und operativen Ziele im Prozessverlauf sind mit dem Rahmen des finanzwirtschaftlich Möglichen ständig rückzukoppeln: Oberstes finanzwirtschaftliches Ziel ist die Sicherung der stetigen finanziellen Leistungsfähigkeit. Daraus leitet sich ein Handlungsrahmen ab, der die Basis für die Eckwerte-Beschlussfassung für die Haushaltsplanung 2014 darstellt. Hier schließt sich der Kreis.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

Für die Fraktion
Wolfgang Maier

 

 


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