Stadterneuerung „Nellingen Hindenburgstraße“

Wolfgang Maier – GR 15.05.13, Vorlage 62 sowie 62/1/ 2013

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

der Gemeinderat soll heute vom Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Nellingen Hindenburgstraße“ Kenntnis nehmen und einer Antragstellung zur Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm des Landes und Bundes zustimmen.

Im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen sollen Grundlagen des Untersuchungsgebiets ermittelt, städtebauliche Missstände sowie Entwicklungspotentiale erhoben werden. Durch das Ergebnis können Zielvorgaben für die Sanierung entwickelt und ein städtebauliches Konzept sowie Leitbild erstellt werden. Für eine konsequente, nachhaltige und zukunftsgerichtete Stadtentwicklung sowie Stadterneuerung wird die Erstellung eines integrierten Stadtentwicklungs-konzepts (ISEK) als unverzichtbar dargestellt. Das ISEK stellt als langfristiges und informell angelegtes Planungsinstrument die Ziele und die übergreifenden Konzepte und Maßnahmen dar. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind in diese übergeordneten Zielvorstellungen einzubinden.

Der integrierte Stadtentwicklungsplan ist eine notwendige Grundlage zur Anmeldung für das Städtebauförderprogramm. Nach der Erläuterung zu Vorlage 62/1 soll er die „Basis der vorbereitenden Untersuchungen“ sein.

Nach der erstaunlichen Verwirrung in der Vorberatung haben sich Unklarheiten durch die mündlichen Erläuterungen geklärt. Die Systematik ist nämlich einer aktuellen Entwicklung des Antragsverfahrens beim Land geschuldet – eine „Vorbereitende Untersuchung“ allein reicht als Antragsvoraussetzung heute nicht mehr aus. Daher die beiden -unabhängig voneinander vorgelegten -Vorlagen 62 und 62/1, die zunächst mit den unterschiedlichen Beschlussanträgen diese Verwirrung gestiftet haben. Zumal der Maßnahmenplan – Plan Nr. 12 bei der falschen Vorlage 62/1 angeheftet ist, aber zur vorbereitenden Untersuchung gehört. Das integrierte Stadtentwicklungskonzept kann natürlich nicht „Basis der vorbereitenden Untersuchungen“ sein. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Auf den Bestandserhebungen, den dargestellten städtebaulichen Missständen und Potentialen sowie der vorgeschlagenen Abgrenzung des Sanierungsgebietes – in der vorbereitenden Untersuchung – fußend kann erst ein Konzept entwickelt werden – so wie das mit dem ISEK in Vorlage 62/1 mit detaillierter Darstellung relevanter Entwicklungspotentiale, Restriktionen, dem Städtebaulichen Rahmenplan sowie der geplanten Maßnahmen auch geschehen ist.

Eine solche Information hätte der Gemeinderat aber aus den schriftlichen Begründungen in den beiden Vorlagen erwarten dürfen. Die Erläuterungen in den Vorlagen sind intransparent; der Fachbereich 3 mutet den „Amateuren“ auf der Gemeinderatsbank zu, sich in einem unübersichtlichen Konvolut zweier Vorlagen mit umfangreichen Planwerken (18 und 12 Plänen) selbst zurecht zu finden. Für uns Gemeinderäte ist dies ein zeitraubendes Ärgernis.

Die Verwaltung schlägt vor, die im Bericht festgestellten Defizite durch geeignete Sanierungsmaßnahmen zu beheben. Die Realisierung der im Neuordnungskonzept – Maßnahmenplanung – dargestellten Einzelmaßnahmen, die der Initiierung und Steuerung durch die öffentliche Hand bedürfen, soll in einem Zeitraum von ca. 8 Jahren geschehen. Der Einsatz von Städtebaufördermittel als der entscheidende „Hebel“ hat die Aufnahme des Verfahrens in ein entsprechendes Städtebauförderprogramm zur Voraussetzung.

Der Gemeinderat soll heute diesem ersten Schritt zustimmen. Die Wahl des Sanierungsverfahrens (ggf. mit den „Daumenschrauben“ des förmlichen Sanierungsrechts – u.U. sanierungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten für privaten Grundstücksverkehr und Baumaßnahmen) setzt eine fachkundige Prognose der voraussichtlichen sanierungsbedingten Entwicklung der Bodenwerte voraus. Erst auf dieser Grundlage soll – in einem weiteren Schritt – sodann der Beschluss über die förmliche Festlegung durch Sanierungssatzung erfolgen. Im weiteren Vollzug sind wir aber auf die Mitwirkung der Grundstücksbesitzer angewiesen, ohne sie kommen wir nicht weiter.

Wir sind der Verwaltung dankbar, dass nicht zuletzt aufgrund der Anregungen unserer Fraktion einige Grundstücke aus dem ursprünglich abgegrenzten Sanierungsgebiet ausgenommen wurden. In diesen Fällen wurden keine städtebaulichen Missstände sowie keine Notwendigkeit der Sanierung nachge-wiesen. Dem Vorschlag zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets in Plan 10 in der Vorlage 62 kann deshalb zugestimmt werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen in Vorlagen 62 und 62/1 zu.

Für die Fraktion
Wolfgang Maier

 

 


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