Antrag: Fußgängerüberweg vor der Schule im Park

GR 21.05.2014 – Antrag der Freien Wähler:

Wir beantragen, dass vor der Schule im  Park ein Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Gerhard-Koch Straße in Höhe des Übergangs vom oder zum Baumhain angebracht wird.

Begründung:

Es gibt genügend Beispiele in Ostfildern, wo in einer Tempo-30- Zone ein Zebrastreifen vorhanden ist, auch wenn manche davon historisch anders als durch eine Tempo-30-Zone begründet sein mögen. Sie dienen aber nach wie vor der Sicherheit der Fußgänger, oder am Beispiel der Panoramastraße vor der Pfingstweideschule der Sicherheit von Schülern und Schülerinnen.

Für uns ist es unverständlich, warum es nach Meinung der Stadtverwaltung vor der Schule im Scharnhauser Park nicht gehen soll. Der Hinweis im Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2007  im dritten Absatz unter Punkt 2.1, wo es um Fußgängerüberwege geht, greift hier nicht. Denn an dieser Stelle vor der Schule im Park wird der Fahrzeugführer  durch die vorhandenen Straßeneinengungen, Hinweismarkierungen und Verkehrsschilder auf eine besondere Gefahrensituation aufmerksam gemacht. Ein zusätzlicher Zebrastreifen in Höhe der Schule erhöht die Sicherheit der querenden Kinder und dient gleichzeitig deren Verkehrserziehung. Durch die Bündelung werden sie dazu angehalten, die Straße an der Stelle des Zebrastreifens zu überqueren.

Auch in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung vom Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden unter Punkt 2.3 im Absatz 3 Ausnahmeregelungen ausdrücklich zugelassen. ZITAT:

„Außerhalb des für Fußgängerüberwege möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereichs können Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden“. Dass vor der Schule eine solche Ausnahme begründbar ist, erscheint unzweifelhaft.

Für die Fraktion                                                                                Fraktionsvorsitzender
Petra Hönschel-Gehrung                                                                 Theo Hartmann

 

 


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