Bebauungsplan Sonnenhalde
Joachim Dinkelacker – GR 01.10.2014, Vorlage 166 und 167
Am 21. November 2012 habe ich zu dem Aufstellungsbeschluss dieses Bebauungsplans Michael Ende zitiert: „Eine Unendliche Geschichte“. Und das trifft zu.
Das Baurechtsamt hat damals festgestellt, es könne doch nicht sein, dass sich in der im Gebiet Sonnenhalde gegebenen Situation einer städtebaulichen „Gemengelage“ im deutschen Baurecht keine passende, rechtssichere Grundlage für ein solches Gebiet finden lässt. Bisher scheint es aber so.
Auch nach mehreren Anläufen in den letzten Jahrzehnten ist das Ganze offenbar eine juristische Herausforderung, wenn man das ganze Konvolut der Gerichtsentscheidungen zu diesem Gebiet betrachtet.
Jetzt wird nach dem letzten Gerichtsurteil mit der heutigen Aufteilung des ursprünglichen Sondernutzungsgebiets 01 in zwei separate Bebauungspläne ein neuer Anlauf genommen, um Michael Ende zu widerlegen.
Vor zwei Jahren habe ich ausgeführt: Bleibt abschließend nur zu hoffen, dass nach erneuter öffentlicher Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange die Sonnenhalde doch noch in ein deutsches Gesetzbuch passt.
Mal sehen.
Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker
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