Vergnügungsstättenkonzept Ostfildern

Theo Hartmann –  GR 1.10.14, Vorlage 168/2014

 Es gibt wohl eine Notwendigkeit dieses Konzept zu beschließen.

Allerdings erschließt sich mir nicht der Sinn warum nur in einem Stadtteil der Hauptgeschäftsbereich dafür zur Verfügung gestellt werden soll?

Der Scharnhauser Park hat durchaus eine städtische  Erscheinung mit seinen Geschäften und Laden Passagen.

Die Argumentation Verwaltung warum der Scharnhauser Park nicht in Betracht kommen soll, auf Seite 3, Absatz 3  der Vorlage kann ich nicht  ernst nehmen.
Bei der Entscheidung für die Kindertagesstätte in Ruit in der Sennefelderstr. 5 in der vergangen Sitzung im Juli, war die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene  Spielstätte keinerlei Hinderungsgrund! und im SchaPa soll dasselbe nicht gehen??

Will man so den Einzelhandel in Nellingen stärken?

Die Freien Wähler beantragen:  Abänderung des Beschlussantrages Punkt 2

Letzter Satz:
Die planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten wird auf den Hauptgeschäftsbereich des zentralen Versorgungsbereichs Nellingen und Scharnhauser Park begrenzt.“

 

 


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