Fußgängerlichtzeichensignalanlage Heumadenerstraße/Zeppelinstraße

Joachim Dinkelacker – GR 10.12.2014, Vorlage 243/2014

Wenn die Zahlen so sind, wie in der Vorlage dargestellt, spricht nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege (R-FGÜ 2001) grundsätzlich nichts gegen eine Fußgängerampel mit Anforderung. Unsere Fraktion zeigt sich allerdings doch recht verwundert, wo die Vermehrung der Fahrzeugzahlen und Fußgängerquerungen jetzt herkommen. Hat man da vor ein paar Jahren anders gezählt, als unsere Fraktion einen Zebrastreifen über die Heumadenerstraße in Höhe des Erbsenäckerwegs wegen der Schüler aus dem Gebiet Hintere Äcker gefordert hat?

Als Finanzierung schlägt die Verwaltung in diesem Jahr eine außerplanmäßige Auszahlung unter Heranziehung anderer Haushaltstellen vor, die mit Sperrvermerk versehen als Ermächtigungsrest nach 2015 übertragen werden sollen.

Die so dringliche Eile der Maßnahme infolge der zunehmenden Bebauung des Gebiets  Grund III, wie in der Vorlage beschrieben, kann unsere Fraktion nicht erkennen. Von der Zeppelinstraße her ist die Zahl der querenden Fußgänger von  und zum Gewerbegebiet in den letzten Jahren  wohl ziemlich gleich geblieben und einen Unfallschwerpunkt kann man an dem schon mit einer Fahrbahnverengung entschärften bestehenden Zebrastreifen nicht erkennen. Wie viele Grundschüler aus dem Neubaugebiet kommen werden, kann man noch nicht zuverlässig wissen. Unfälle durch Unachtsamkeit von Verkehrsteilnehmern an Fußgängerüberwegen sind leider nicht gänzlich zu verhindern. Das muss man realistisch  erkennen. Der schlimme Unfall vom März 2012, der sehr zu bedauern ist, hatte übrigens nichts mit dem Baugebiet Grund III zu tun!

Wieder einmal wäre es hilfreich und eigentlich normal gewesen, der Vorlage wäre eine Planskizze angehängt worden. Wie oft haben wir schon darum gebeten! In der Vorlage wird von „Rückbau“ geschrieben: ist da nur der Zebrastreifen gemeint oder auch die noch nicht so sehr lange mit Steuergeld angebrachte Fahrbahnverengung? Dazu bitten wir um eine Erklärung der Verwaltung. Genauso ist nicht erkennbar, ob die Kosten mit Brutto- oder Nettobeträgen dargestellt sind.

Die in der Vorlage beschriebene Eile besteht – wie schon ausgeführt –  nach Einschätzung unserer Fraktion nicht. Daher beantragen wir, die Fußgängerampel regulär in den Haushalt einzuplanen, und da der Vorschlag der Verwaltung erst nach der Haushaltsaufstellung 2015 gemacht wird, ist dies vermutlich erst im HH 2016 möglich. Das kann dann aber schon bei der Finanzklausur im kommenden März geschehen. Unsere Fraktion stellt sich nicht gegen dieses Vorhaben, aber nur weil jetzt an anderer Stelle im Haushalt Gelder nicht verbraucht wurden, muss deswegen jetzt nicht das Dezemberfieber ausbrechen.

Die Finanzierung als außerplanmäßige Ausgabe müssten wir ablehnen. Insofern wäre der Beschlussantrag insgesamt zu ändern.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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