Bebauungsplan „Parksiedlung Mitte – Teil 2, „Planbereich N 70, Gemarkung Nellingen“

Wolfgang Maier – GR 06.05.2015, Vorlage 014/2015

Für den Bebauungsplan stehen nun mit dem Satzungsbeschluss die abschließenden Verfahrensschritte an.

Der Herzog-Philipp-Platz besitzt eine entscheidende Rolle in der Nahversorgung des Stadtteils Parksiedlung.. Mit dem Bebauungsplan besteht die Chance, durch Aufwertung des gesamten Platzes Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Das Ziel ist, mit Festsetzung eines Mischgebietes im Bereich des Herzog-Philipp-Platzes  die vorhandene Nutzungsmischung zu erhalten, bzw. zu verbessern, und Einzelhandel, Gewerbe und Dienstleistungen zu sichern und zu stützen. Eine Umnutzung der Erdgeschosse zu Wohnzwecken und damit verbunden eine Verdrängung von Einzelhandel und Dienstleistungen werden ausgeschlossen. Wohnungen sind nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig. Um eine Beeinträchtigung der bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu verhindern, werden Vergnügungsstätten im Mischgebiet ausgeschlossen.

Eine  Nachverdichtung an dieser zentralen Stelle der Parksiedlung ist städtebaulich gewünscht. Das Maß der Nutzung orientiert sich an der gegenüberliegenden Seite des Platzes. Eine mögliche Neubebauung soll sich in das bestehende Siedlungsbild einfügen. Dazu ist auch die Zahl der Geschosse unverrückbar festzuschreiben!

Der Erhalt der öffentlich zugänglichen Stellplätze ist bei dem  bestehenden Parkierungsdruck unerlässlich und auch für die Ladengeschäfte notwendig . Fahrradabstellmöglichkeiten sind im Umfeld des Herzog-Philipp-Platzes im öffentlichen Raum ausreichend vorhanden. Eine Umwidmung öffentlicher Pkw-Parkplätze in Fahrradabstellanlagen ist daher nicht erforderlich.

Für die Fraktion der Freien Wähler bedarf allerdings die vorgesehene Blockbebauung im Baugenehmigungsverfahren einer aufgelockerten Fassadengestaltung und der Rücksichtnahme auf die benachbarte evangelische Kirche, damit diese „nicht erdrückt“ wird.

Weiter dürfen wir erinnern:

Der Bereich um den Herzog-Philipp-Platz leidet heute schon unter einem hohen fast unerträglichen Parkierungsdruck. Für die Fraktion der Freien Wähler ist die Unterbringung des ruhenden Verkehrs der Neubebauung auf privaten Flächen (Tiefgarage) unverzichtbar, um nicht ein – bereits bestehendes – Parkchaos zu verschärfen.

Bei der Beratung des überarbeiteten Entwurfs in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 15.10.2015 hatte unsere Fraktion unterstrichen, angesichts dieser schwierigen Situation dem Vorschlag der Verwaltung beizupflichten, im späteren Verlauf durch örtliche Bauvorschriften zu bestimmen, dass die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf 1,5 erhöht wird.

Eine echte Chance, durch Aufwertung des gesamten Platzes städtebauliche Fehlentwicklungen zu korrigieren, setzt indessen voraus, das Interesse möglicher Investoren zu wecken. Daher dürfen bauliche Entwicklungschancen nicht zu kleinkariert definiert werden, will man hier die erwünschte Entwicklung zur Verbesserung der Situation überhaupt erst in Gang zu bringen. Ob am Ende „bezahlbare Mietwohnungen“ entstehen können, vermag erst die weitere Entwicklung zu zeigen.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

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