Ermächtigungsreste im Haushaltsjahr 2014
Theo Hartmann – Vorlage 52-2015 GR 6.5.2015
Selbstverständlich wird es immer Ermächtigungsreste in einem Haushaltsjahr geben. Nur sollten diese nicht noch ansteigen und zwar diesmal um 15 % – oder um1,09 Mio. €.
Wir erwarten von der Finanzverwaltung, dass bei der Aufstellung des Haushaltplanes 2016 in den betreffenden Bereichen die Ansätze besonders kritisch und sorgfältig bewertet werden um nicht noch mehr Finanzmasse zu “parken“.