Ermächtigungsreste im Haushaltsjahr 2014

Theo Hartmann – Vorlage 52-2015  GR 6.5.2015

Selbstverständlich wird es immer  Ermächtigungsreste in einem Haushaltsjahr geben. Nur sollten diese nicht noch ansteigen und zwar diesmal um 15 %  – oder um1,09 Mio. €.

Wir erwarten von der Finanzverwaltung, dass bei der Aufstellung des Haushaltplanes 2016 in den betreffenden Bereichen die Ansätze besonders kritisch und sorgfältig bewertet werden um nicht noch mehr Finanzmasse zu “parken“.

 

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