Änderung der Hauptsatzung

Wolfgang Maier – GR 11.10.2017, Vorlage 128/2017

Die Vorlage greift eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vom 22.03.2017 auf. Es geht dabei um die Verkürzung des Vergabeverfahrens. Bei der Ausschreibung öffentlicher Bauleistungen ist es – nach dem Ergebnis der Bauprüfung 2012/2015 – entgegen der VOB (30 Kalendertage) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der Bindefrist (38 – bis zu 60 Kalendertage) gekommen. Kann die Stadt als Auftraggeber keine Gründe anführen, die ausnahmsweise eine längere Frist rechtfertigen, wäre die Frist, innerhalb derer die Bieter an ihre Angebote gebunden sind, unwirksam – der Bieter könnte rechtswirksam vom Angebot zurücktreten.

Wenn nun mit dem Ziel der Verkürzung der Vergabeverfahren die Vergabewertgrenzen vom Gemeinderat stärker auf die beschließenden Ausschüsse und den Oberbürgermeister verschoben werden, trägt dies unsere Fraktion unter der folgenden Voraussetzung mit:

Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Abänderungsantrag, die Neuregelung auf zwei Jahre zu befristen und damit Erfahrungen zu sammeln, in welchen Fällen es eine Notwendigkeit hierfür gibt. Es entspringt einem erklärten Ziel der Freien Wähler, innerhalb der Budgethoheit des Gemeinderats eine effektive Kontrolle zur sparsamen Haushaltsführung zu gewährleisten.

Ein kurzer Nachsatz zur Vorlage, nach der die Erhöhung der Vergabewertgrenzen auch durch einen interkommunalen Vergleich begründet seien. Der Umfrage des Städtetages Baden-Württemberg 2016 entnehmen wir, dass unter 23 Vergleichsstädten unterschiedlicher Größenklassen bei den beschließenden Ausschüssen nur 5 und beim Oberbürgermeister nur 8 die nun beantragten Vergabewertgrenzen (oder höher) besitzen.

Für die Fraktion:
StR Wolfgang Maier

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