Änderung der Friedhofsatzung

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 10.10.2018, Vorlage 124

In der Vorlage ist ausgeführt, dass nach einem bodenkundlichen Gutachten auf allen Friedhöfen in Ostfildern nicht mehr doppeltief bestattet werden kann (Verwesungsstörungen). Eine zweite wichtige Änderung ist, dass die Ruhezeit bei Reihengräbern nicht mehr verlängert werden kann. Würde von den Hinterbliebenen eine längere Ruhezeit gewünscht, so müsste von Anfang an ein Wahlgrab gewählt werden. Hier müssen die Bestatter in Zukunft die Angehörigen bei der Auswahl eines Reihengrabes auf diese Einschränkung hinweisen. Auch spätere Urnenbestattungen in Reihengräbern werden künftig nicht mehr möglich sein. Hier ist wichtig zu wissen, dass im § 27 geregelt ist, dass „vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsatzung entstandene Nutzungsrechte bis zu deren Ablauf bestehen bleiben.“ Auf Nachfrage hat die Verwaltung zugesagt, dass diese „Alten Rechte“ auch für Reihengräber gelten, bei denen bisher eine spätere zusätzliche Urnenbestattung möglich war.

Wir Freien Wähler können diesen Satzungsänderungen zustimmen.

Für die Fraktion
Dr. Joachim Dinkelacker

 

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