Finanzzwischenbericht 2018 erste Fortschreibung, Investitionsübersicht zum Haushaltsentwurf 2019

Wolfgang Maier – GR 10.10.2018, Vorlage 123/2018

 Parallel zur Haushaltseinbringung wird die erste Fortschreibung des Finanzzwischenberichts mit Stand zum 31.08.2018 vorgelegt.

Die Gewerbesteuer läuft im Haushaltsjahr 2018 besser als im Vorjahr. Die Jahreserwartung wird auf 22,5 Mio. € prognostiziert, das sind 2,25 Mio. € mehr als die für den Nachtragsplan 2018 zugrunde liegenden Zahlen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Gewerbesteuer weiter erhöht. Die Folge ist, dass sich die Steuerkraftsumme erhöht und zwei Jahre später (2020) die höheren Umlagen an den Landkreis und beim Finanzausgleich anfallen werden. Es entspricht deshalb einem Gebot der praktischen Vernunft, 2018 eine FAG-Rückstellung in Höhe von 2,5 Mio. € zu bilden, um sonst entstehenden „Unwuchten“ durch die sog. Pendelwirkung des Finanzausgleichs entgegenzuwirken.

Erschließungsbeiträge fallen um 400 T€ geringfügiger an, weil die entsprechenden Einzahlungen aus dem Baugebiet Ob der Halde Scharnhausen erst ab 2019 erfolgen werden.

Mit Beschlussvorschlag 2 soll die Investitionsübersicht zum Haushaltsplan 2019 „beraten“ werden, nachdem die „Mittelanmeldungen [der Fachbereiche] zwischenzeitlich vollständig eingegangen“ sind. Dies mutet etwas seltsam an, steht doch die Haushaltseinbringung 2019 mit einer Bewertung der Finanzierbarkeit durch den Finanzbürgermeister erst auf dem nächsten TOP.

Auffallend ist die Abweichung zum Eckwertebeschluss vom 25.07.2018, Nr. 2.1, wonach Auszahlungen aus Investitionen sich im Haushaltsjahr 2019 maximal auf rund 16,0 Mio. € belaufen dürfen, wogegen die Vorlage von 17.926.640 € ausgeht.

Bei einer Investitionssumme von 65,4 Mio. € im Finanzplanungszeitraum begründet durch notwendige Schulsanierungen und dringenden weiteren Bedürfnissen (Sporthalle 1, Schule im Park, Wasenäckerschule Scharnhausen) werden – wie es in der Vorlage heißt – höhere Kreditaufnahmen nicht vermeidbar sein.

In unserer Stellungnahme zum Nachtrag 2018 haben wir betont, dass Konsolidierung weiter nottut. Auch in den kommenden Jahren müssen die Erträge und Aufwendungen so im Lot gehalten werden, dass wenigstens die schwarze Null gehalten wird. Dies bedeutet bekanntlich Spielraum in Höhe der erwirtschafteten Abschreibungen. Indes – die Finanzkraft der Stadt reicht nicht, um alle Aufgaben zeitnah zu erfüllen. Deshalb wird man auch aus Sicht unserer Fraktion um eine maßvolle Neuverschuldung nicht herumkommen. Die Richtungsentscheidungen hat der Gemeinderat zu treffen.

Die Maßnahme „Sporthalle 1, Ersatzbau“ ist mit voraussichtlich 12 Mio. € in die tabellarische Übersicht auf Seite 9 eingestellt. Hierzu ist ein Kostenvorbehalt angezeigt, zumal das angeforderte Gutachten zu den Größenvarianten der Sporthalle erst in diesem Monat vorliegen soll. Wir bitten im Einzelnen um Erläuterung, warum angesichts der dann sehr gründlichen Vorbereitung für den Neubau im Jahr 2019 aus Sicht der Verwaltung noch ein [Gebäude-]Wettbewerb erforderlich sein soll. Dieser würde einen Neubau nur verteuern.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

Für die Fraktion
StR Wolfgang Maier

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