Finanzzwischenbericht 2018, zweite Fortschreibung

Wolfgang Maier – GR 12.12.2018, Vorlage 161/2018

Parallel zu den Haushaltsberatungen wird die zweite Fortschreibung des Finanzzwischenberichts mit Stand zum 15.11.2018 vorgelegt.

Auf der Basis der Oktober-Steuerschätzung 2018 steht fest, dass es beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der wichtigsten Einnahmequelle der Stadt, im Jahr 2018 zu Mindererträgen von ca. 609 T€ führen wird. Angesichts der hohen Steigerungsrate im ersten Quartal und der Vollauslastung der Kapazitäten ist dies überraschend und war Grund für unsere Nachfrage, zumal sich hier die im dritten Quartal verzeichnete Wachstumsdelle noch nicht auswirken dürfte.

Wir danken der Verwaltung für die heute nachgelieferte Erklärung.

Beschlussvorschlag 2 mit der Ermächtigung, im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 zusätzlich eine Stadtbahnrückstellung zur anstehenden Generalüberholung der Stadtbahnwagen bzw. Schienen- und Weichensanierung vorzusehen, trägt unsere Fraktion mit.

Die Erläuterung zu Beschlussantrag 3 gibt Anlass zu folgender Bemerkung:

Die Position wurde – offenbar vom Fachbereich 4 – bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 „leider übersehen“ und wenig überzeugend mit der Veränderung des landeseinheitlichen Kostenplans begründet. Es ist milde gesagt ungewöhnlich, wenn sie jetzt als „außerplanmäßige“ Ausgabe vorgezogen werden soll.

Wiederholt hat unsere Fraktion darauf hingewiesen, dass es zur Transparenz des Aufwandes von Neubauten angezeigt erscheint, mit den Baukosten auch die Erstausstattung der Einrichtung auszuweisen (in der Kostenberechnung nach DIN 276 ist jedenfalls die mit dem Bauwerk verbundene Ausstattung zu erfassen).

Nur um eine rechtzeitige Inbetriebnahme der Kindertagesstätte nicht zu gefährden wird unsere Fraktion dem Beschussvorschlag 3 zustimmen.

Für die Fraktion
StR Wolfgang Maier

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